Treppen

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Fertigteiltreppe für eine Wohnanlage in Haan
Planungs- und Ausführungshinweise für Treppen als Betonfertigteile

Treppen sind Bauteile, die aus mindestens drei aufeinanderfolgende Stufen bestehen.
Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss muss über mindestens eine notwendige Treppe erreichbar sein.
Form und Gestalt einer Treppe hängen vorwiegend von der Größe und Bedeutung des Gebäudes, dem verfügbaren Raum sowie von der Konstruktion und dem Baustoff ab. Grundrissformen sind gerade Läufe und gerade Stufen, gewendelte Treppe mit keilförmige Stufen sowie Kombinationen beider Grundformen. Die Betonbauweise ermöglicht dabei eine individuelle und trotzdem wirtschaftliche Lösung, die auch alle sicherheitsrelevanten und bauphysikalischen Anforderungen erfüllt.

Maße und Form
Neben dem gestalterischen Willen des Architekten bestimmen auch die menschliche Anatomie und Vorschriften der Landesbauordnungen die Maße und Form einer Treppe. In erster Linie müssen Treppen einfach und sicher zu benutzen sein. DIN 18065 „Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße“ regelt werkstoffunabhängig die Grenzmaße von Treppen.

Die folgende Tabelle gibt als Auszug die Grenzmaße von Treppenlaufbreite, Treppensteigung und Treppenauftritt bei „notwendigen Treppen“ an. Notwendig ist eine Treppe, die gemäß Vorschrift Teil eines Rettungswegs ist.

Gebäudeart Treppenart minimale nutzbare Laufbreite maximale Steigung s minimaler Auftritt a
[cm] [cm] [cm]
Sonstige Gebäude Baurechtlich notwendige Treppen 100 19 26

Bei gewendelten Treppen darf gemäß DIN 18065 der Auftritt an der schmalsten Stelle nicht kleiner als 10 cm sein. DIN 18065 gibt hier absolute Mindestmaße an, die in keinem Fall – auch nicht im Rahmen der sonst zulässigen Maßtoleranzen – unterschritten werden dürfen.
Weitere Grenzabmessungen ergeben sich aus folgenden Vorschriften und Normen:

  • Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): BGI/GUV-I 561 „Treppen“
  • DIN EN 1865: "Festlegungen für Krankentragen und andere Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen“ (hier für den Transport von Kranken über Treppen)

Generell sind die Treppenabmessungen dem zu erwartenden Verkehr anzupassen. In Veranstaltungsgebäuden ist ihnen als Fluchtweg bei Bränden besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Brandschutz
Wegen der Gefahr für Leib und Leben regeln die Landesbauordnungen, basierend auf der Musterbauordnung 2002 (geändert 2008), die Brandschutzanforderungen an Treppen, die nicht in Wohnungen liegen. So sind die tragenden Teile notwendiger Treppen aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. Beton ist als nichtbrennbarer Baustoff der Klasse A1 eingestuft. Gleichzeitig verlangt die Musterbauordnung, dass von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums sowie eines Kellergeschosses mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum (oder ins Freie) in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein muss.
In der Regel werden in brandschutztechnisch richtig dimensionierten Betonbauteilen bei einem Brand wegen der relativ schlechten Wärmeleitfähigkeit des Betons Temperaturen von 500 °C im Innern des Querschnitts nicht überschritten. Deshalb bleiben die Tragfähigkeitseigenschaften der Konstruktion weitgehend erhalten. Tragkonstruktionen aus Beton sind so ausgelegt, dass sie die Forderung nach der Gesamtstandsicherheit im Brandfall in vielen Fällen sogar übertreffen. Der lange Erhalt der Standsicherheit einer Treppe verlängert die Fluchtzeiten besonders bei größeren und mehrstöckigen Gebäuden und ermöglicht den Löschmannschaften Rettungsmaßnahmen auch nach längerer Branddauer.

Schallschutz
DIN 4109-1:2018-01 fordert auch für Treppenläufe und –podeste in Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden und in gemischt genutzten Gebäuden einen bewerteten Norm-Trittschallpegel L`n,w von 53 dB. Dies sind allerdings nur Mindestanforderungen. Meist werden höhere Schallschutzniveaus gefordert. Die Auflagerung ohne Körperschallbrücken auf schwingungsdämpfenden Lagern aus dauerelastischem Material ermöglicht es bei Treppen aus Beton, diese Anforderungen sicher einzuhalten.
Bei Fertigteil-Treppenläufen werden auf die Konsolen der Podeste spezielle Lager gelegt, auf die die Treppenläufe aufgelagert werden. Beim Einbau ist darauf stets zu achten, dass zwischen den Flanken des Treppenlaufs und der Treppenhauswand eine Fuge verbleibt. Diese Fuge darf aber gemäß DIN 18065 nicht größer als 6 cm sein.
Auch für Treppen aus Ortbeton gibt es Systemlösungen, die eine sichere Auflagerung ohne Körperschallbrücken ermöglichen. Dabei handelt es sich oft um Konsolenbauteile, die in die Treppenhauswand eingebaut werden. Die lastabtragende Bewehrung des Treppenlaufs wird dann in diese Konsolen eingebunden, so dass beim Einbau des Transportbetons eine kraftschlüssige Verbindung entsteht. Bei anderen Systemlösungen werden die Treppenläufe über elastische Bewehrungen mit den Podesten verbunden. Bei den Betonarbeiten ist stets darauf zu achten, dass keine Körperschallbrücke zwischen Treppenlaufflanke und Treppenhauswand entsteht. Das kann z .B. durch den Einbau spezieller Dämmplatten in dieser Fuge sichergestellt werden.

Lösungen in Ortbeton und als Betonfertigteil
Treppen aus Ortbeton lassen sich jedem gewünschten Grundriss vor Ort anpassen - bis zum letzten Augenblick. Auch beengte Platzverhältnisse und leichte Maßabweichungen schon fertig gestellter Bauteile stellen hier kein Problem dar. Untersichten und Wangen lassen sich in vielen Sichtbetonvarianten herstellen.
Im Fertigteilwerk ermöglichen moderne Schalungen eine flexible und witterungsunabhängige Fertigung von Treppen. Die Untersicht zeigt einen geschlossenen Übergang von Deckenuntersicht zum Treppenlauf, da die Aus- und Antrittshöhe zwischen 20 cm und 36 cm eingestellt werden kann und im Aus- und Antrittsbereich ein Höhenausgleich von etwa 3 cm möglich ist. Gewendelte Treppen sind meist nur bis zu einer Breite von 1 m herstellbar. Lieferbar sind geradläufige Treppen mit oder ohne angeformtes Podest, einmal-viertelgewendelte Treppen, zweimal-viertelgewendelte Treppen und halbgewendelte Treppen. Als Zubehör stehen teilweise auch Vollbeton-Podestplatten und Teilfertigteil-Podestplatten zur Verfügung. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Treppenaugen so groß gehalten werden, dass ein Einheben des vorgefertigten Treppenlaufs problemlos möglich ist. Eine Treppe aus Normalbeton mit 1 m Breite wiegt etwa 160 bis 180 kg pro Stufe. Das Transportgewicht lässt sich mit Treppen aus Leichtbeton deutlich reduzieren. Nach der Montage sind die Treppen sofort voll belastbar, aufwendige Bautreppen sind somit entbehrlich. Eine ästhetisch anspruchsvolle und dennoch wirtschaftliche Lösung ist die Kombination der Betonwerkstein-Winkelstufen mit einer vorgefertigten tragenden Stahlbetonlaufplatte.

Literatur