Sichtbeton: Unterschied zwischen den Versionen

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Beton, dessen Ansichtsflächen gestalterische Funktionen erfüllen und ein vorausbestimmtes Aussehen haben sollen. Eine Ansichtsfläche gilt als gestaltet, wenn im voraus vereinbarte Forderungen an ihre Beschaffenheit erfüllt und die gewünschte optische Wirkung erreicht werden.<br />
Beton, dessen Ansichtsflächen gestalterische Funktionen erfüllen und ein vorausbestimmtes Aussehen haben sollen. Eine Ansichtsfläche gilt als gestaltet, wenn im voraus vereinbarte Forderungen an ihre Beschaffenheit erfüllt und die gewünschte optische Wirkung erreicht werden.<br />


Die Beurteilung von Sichtbetonflächen erfolgt anhand der vertraglichen Vereinbarungen sowie nach dem Merkblatt "Sichtbeton" des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins und des Vereins Deutscher Zementwerke sowie nach DIN V 18500. Zu den erfüllbaren Forderungen (geringe Toleranz) zählt jede Eigenschaft von Sichtbeton, die messbar und in den Normen beschrieben ist. Voraussetzungen dafür sind z. B.: gleichbleibende [[Betonzusammensetzung]], geschlossenes Gefüge, sachgemäße [[Fugen|Fugen-]] und Kantenausbildung, dichte, rüttelfeste und saubere [[Schalung]], sachgemäße [[Nachbehandlung]]. Nur bedingt erfüllbar (wegen Einflüssen, z. B. aus Witterung, Umwelt oder schwankenden Materialeigenschaften) und mit größerer Toleranz zu beurteilen sind vor allem: Ansichtsflächen frei von schwächeren Flecken und Verunreinigungen, Vermeidung von [[Ausblühungen]].<br />
Die Beurteilung von Sichtbetonflächen erfolgt anhand  
* der vertraglichen Vereinbarungen sowie  
* nach dem Merkblatt "Sichtbeton" des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins und des Vereins Deutscher Zementwerke sowie
* nach DIN V 18500.
Zu den erfüllbaren Forderungen (geringe [[Toleranz]]) zählt jede Eigenschaft von Sichtbeton, die messbar und in den Normen beschrieben ist. Voraussetzungen dafür sind z. B.: gleichbleibende [[Betonzusammensetzung]], geschlossenes Gefüge, sachgemäße [[Fugen|Fugen-]] und Kantenausbildung, dichte, rüttelfeste und saubere [[Schalung]], sachgemäße [[Nachbehandlung]]. Nur bedingt erfüllbar (wegen Einflüssen z. B. aus Witterung, Umwelt oder schwankenden Materialeigenschaften) und mit größerer [[Toleranz]] zu beurteilen sind vor allem: Ansichtsflächen frei von schwächeren Flecken und Verunreinigungen, Vermeidung von [[Ausblühungen]].<br />


Die Gestaltung sichtbaren Betonflächen kann auf verschiedene Arten erfolgen:
Die Gestaltung sichtbaren Betonflächen kann auf verschiedene Arten erfolgen:

Version vom 30. Juni 2015, 12:28 Uhr

Beton, dessen Ansichtsflächen gestalterische Funktionen erfüllen und ein vorausbestimmtes Aussehen haben sollen. Eine Ansichtsfläche gilt als gestaltet, wenn im voraus vereinbarte Forderungen an ihre Beschaffenheit erfüllt und die gewünschte optische Wirkung erreicht werden.

Die Beurteilung von Sichtbetonflächen erfolgt anhand

  • der vertraglichen Vereinbarungen sowie
  • nach dem Merkblatt "Sichtbeton" des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins und des Vereins Deutscher Zementwerke sowie
  • nach DIN V 18500.

Zu den erfüllbaren Forderungen (geringe Toleranz) zählt jede Eigenschaft von Sichtbeton, die messbar und in den Normen beschrieben ist. Voraussetzungen dafür sind z. B.: gleichbleibende Betonzusammensetzung, geschlossenes Gefüge, sachgemäße Fugen- und Kantenausbildung, dichte, rüttelfeste und saubere Schalung, sachgemäße Nachbehandlung. Nur bedingt erfüllbar (wegen Einflüssen z. B. aus Witterung, Umwelt oder schwankenden Materialeigenschaften) und mit größerer Toleranz zu beurteilen sind vor allem: Ansichtsflächen frei von schwächeren Flecken und Verunreinigungen, Vermeidung von Ausblühungen.

Die Gestaltung sichtbaren Betonflächen kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  1. Gestaltung durch die Schalung
    1. Brettschalung
    2. Glatte Schalung
    3. Matrizen / Matrizenschalungen
    4. Filtervliese
    5. OSB-Platten (Grobspanplatten, engl.: Oriented Strand Board)
  2. Oberflächenbearbeitung
    1. Waschbetonflächen (Auswaschen, Feinwaschen)
    2. Fotobeton
    3. Gesäuerte Oberflächen (Absäuern)
    4. Strahlen mit festen Strahlmitteln
    5. Flammstrahlen
    6. Steinmetzmäßige Bearbeitungen
      1. Stocken
      2. Spitzen
      3. Bossieren
      4. Kröneln
      5. Scharrieren
      6. Schleifen
      7. Feinschleifen
      8. Polieren
    7. Spalten
    8. Sägen
  3. Farbliche Gestaltung


Siehe auch

Literatur