ZTV Beton-StB: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien]] für den Bau von [[Tragschicht|Tragschichten]] mit [[Hydraulische Bindemittel|hydraulischen Bindemitteln]] und [[Fahrbahndecke|Fahrbahndecken aus Beton]]<br />
[[Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien]] für den Bau von [[Tragschicht|Tragschichten]] mit [[Hydraulische Bindemittel|hydraulischen Bindemitteln]] und [[Fahrbahndecke|Fahrbahndecken aus Beton]]<br />
Dazu gelten die TL Beton-StB "Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton".<br />
Die ZTV Beton-StB gliedert sich in die Kapitel:
* 1 Allgemeines
* 2 Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln
* 2.1 Gemeinsame Regelungen für Tragschichten
* 2.2 Verfestigungen
* 2.3 Hydraulisch gebundene Tragschichten
* 2.4 Betontragschichten
* 3 Fahrbahndecken aus Beton
* 3.1 Baugrundsätze
* 3.2 Baustoffe, Beton
* 3.3 Ausführung
* 3.3.2 Herstellen der Fugenkerben
* 3.3.3 Schutzmaßnahmen und Nachbehandlung
* 3.3.4 Anforderungen an die Betondecke
* 3.3.5 Verkehrsfreigabe
* 3.4 Besondere Regelungen für Decken aus Beton mit Fließmittel
* 3.4.1 Anwendung
* 3.4.2 Baugrundsätze
* 3.4.3 Ausführung
* 3.4.5 Verkehrsfreigabe
* 3.5 Art und Umfang der Prüfungen
* 3.5.1 Eigenüberwachungsprüfungen
* 3.5.2 Kontrollprüfungen
* 4 Mängelansprüche
* 5 Aufmaße und Abrechnung
* Anhänge


Die ZTV Beton-StB enthalten vorformulierte Ausführungsbediungungen, die durch den Auftragnehmer bei der Ausführung von Bauleistungen im öffentlichen Straßenbau der Bundesbehörden zu beachten sind. Die ZTV Beton-StB muss einzelvertraglich vereinbart werden und gilt dann für die im Rahmen dieses Bauvertrages auszuführenden Arbeiten. Neben den Ausführungsbedingen werden auch Anforderung an die Qualität der fertigen Leistungen und an die Qualitätsüberwachung gestellt.
Die ZTV Beton-StB erfordert zwingend auch die Geltung der TL Beton-StB (Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton) für die verwendeten Baustoffe und deren Zusammensetzung.<br />




[[Category:Betonstraßenbau]]
[[Category:Betonstraßenbau]]

Version vom 24. Juli 2019, 09:55 Uhr

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton

Die ZTV Beton-StB enthalten vorformulierte Ausführungsbediungungen, die durch den Auftragnehmer bei der Ausführung von Bauleistungen im öffentlichen Straßenbau der Bundesbehörden zu beachten sind. Die ZTV Beton-StB muss einzelvertraglich vereinbart werden und gilt dann für die im Rahmen dieses Bauvertrages auszuführenden Arbeiten. Neben den Ausführungsbedingen werden auch Anforderung an die Qualität der fertigen Leistungen und an die Qualitätsüberwachung gestellt.

Die ZTV Beton-StB erfordert zwingend auch die Geltung der TL Beton-StB (Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton) für die verwendeten Baustoffe und deren Zusammensetzung.