Qualtätssicherung

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Für die Festlegung der Qualitätseigenschaften von Frischbeton und Festbeton nach DIN EN 206 sowie für Estrich nach DIN 18560-1 sind verschiedene Prüfverfahren vorgeschrieben:

1.1 Eine Erstprüfung wird vor der Herstellung des Betons durchgeführt und dient dazu, festzustellen, ob der Beton in der gewählten Zusammensetzung auf der Baustelle mit den vorgesehenen Ausgangsstoffen zuverlässig hergestellt werden kann und die geforderten Eigenschaften sicher erreicht.

1.2 Die werkseigene Produktionskontrolle wird an Proben, die während der Herstellung des Betons entnommen werden, durchgeführt und dient dem Nachweis, dass der für den Einbau hergestellte Beton die georderten Eigenschaften erreicht.

2.1 Die Erhärtungsprüfung gibt einen Anhalt über die Eigenschaften des Betons im Bauwerk zu einem bestimmten Zeitpunkt und kann bei ungünstigen Bedingungen Aufschluss über die Gebrauchsfähigkeit des Betons geben. Sie wird nur in Ausnahmefällen durchgeführt, z.B. auch als Reifegradverfahren.

2.2 Die Bestätigungsprüfung von Estrich nach DIN 18560 dient zusätzlich dem Nachweis der Dicke, der Festigkeit oder des Schleifverschleißes der fertigen Estrichschicht. Sie wird nur in Ausnahmefällen durchgeführt, wenn z. B. erhebliche Zweifel an der Güte des Estrichs im Bauwerk bestehen.