Geräteausstattung: Unterschied zwischen den Versionen

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Für den Nachweis der geforderten [[Frischbetoneigenschaften|Frisch-]] und [[Festbeton|Festbetoneigenschaften]] müssen z. B. folgende Geräte vorhanden sein: Ausbreittisch zur Bestimmung des [[Ausbreitmaß]]es, [[Formen]] zum Herstellen von [[Probekörper]]n, Einrichtung zum Lagern der [[Probekörper]] (z. B. Klimakiste).<br>
Für den Nachweis der geforderten [[Frischbetoneigenschaften|Frisch-]] und [[Festbeton|Festbetoneigenschaften]] müssen z. B. folgende Geräte vorhanden sein: Ausbreittisch zur Bestimmung des [[Ausbreitmaß]]es, [[Formen]] zum Herstellen von [[Probekörper]]n, Einrichtung zum Lagern der [[Probekörper]] (z. B. Klimakiste).<br>
== Siehe auch ==
 
*[[Betonherstellung]]
[[Category:Baustoffprüfung]]
*[[Korngruppe]]
*[[Nachbehandlung]]
*[[Betongüte]]
*[[Kornzusammensetzung]]
*[[Tellermischer]]
*[[Trogdurchlaufmischer]]
*[[abschlämmbare Bestandteile]]

Aktuelle Version vom 24. Juli 2015, 13:40 Uhr

Einer Baustelle muss mit den Geräten ausgestattet sein, die für die geforderten Prüfungen der Überwachungsklassen ÜK nach DIN EN 13670 / DIN 1045-3 erforderlich sind. Das sind z.B.:

Für das Fördern, Verarbeiten und Nachbehandeln von Beton müssen Geräte und Einrichtungen vorhanden sein, damit ein ordnungsgemäßer Einbau und eine gleichmäßige Betonqualität möglich ist.

Für den Nachweis der geforderten Frisch- und Festbetoneigenschaften müssen z. B. folgende Geräte vorhanden sein: Ausbreittisch zur Bestimmung des Ausbreitmaßes, Formen zum Herstellen von Probekörpern, Einrichtung zum Lagern der Probekörper (z. B. Klimakiste).