Probewürfel: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Probekörper]] für die [[Druckfestigkeitsprüfung]] und die Prüfung der [[Wassereindringtiefe]] in Beton. Die Probewürfel sollen in Würfelformen mit 100 mm, 150 mm, 200 mm, 250 mm oder 300 mm Kantenlänge nach DIN EN 12390-1 hergestellt werden.<br />
[[Probekörper]] für die [[Druckfestigkeitsprüfung]] und die Prüfung der [[Wassereindringtiefe]] in Beton. Die Probewürfel sollen in Würfelformen mit 100 mm, 150 mm, 200 mm, 250 mm oder 300 mm Kantenlänge nach DIN EN 12390-1 hergestellt werden. Für die Herstellung und Lagerung von Probewürfeln für für Festigkeitsprüfungen gilt ergänzend DIN EN 12390-2.<br />
Die gedrückten Flächen sollen ebenflächig und parallel sein. Andernfalls müssen sie nass geschliffen oder mit einer dünnen [[Abgleichen|Abgleichschicht]] versehen werden.
Die gedrückten Flächen sollen ebenflächig und parallel sein. Andernfalls müssen sie nass geschliffen oder mit einer dünnen [[Abgleichen|Abgleichschicht]] versehen werden.


[[Category:Baustoffprüfung]]
[[Category:Baustoffprüfung]]

Version vom 4. Januar 2016, 12:32 Uhr

Probekörper für die Druckfestigkeitsprüfung und die Prüfung der Wassereindringtiefe in Beton. Die Probewürfel sollen in Würfelformen mit 100 mm, 150 mm, 200 mm, 250 mm oder 300 mm Kantenlänge nach DIN EN 12390-1 hergestellt werden. Für die Herstellung und Lagerung von Probewürfeln für für Festigkeitsprüfungen gilt ergänzend DIN EN 12390-2.
Die gedrückten Flächen sollen ebenflächig und parallel sein. Andernfalls müssen sie nass geschliffen oder mit einer dünnen Abgleichschicht versehen werden.