Belastungsklassen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Dimensionierungssrelevante Beanspruchung B entspricht den äquivalenten 10-t-Achs-übergängen in Mio.<br />
Die Dimensionierungssrelevante Beanspruchung B entspricht den äquivalenten 10-t-Achsübergängen in Mio.<br />


Bei der rechnerischen Dimensionierung erfolgt keine Einteilung in Belastungsklassen, es werden jedoch ebenfalls die Fahrzeuge des Schwerverkehrs im Prognosezeitraum für die Ermittlung der Verkehrsbelastung herangezogen. Sie werden im Vergleich zur [[RStO]] detaillierter berücksichtigt.
Bei der rechnerischen Dimensionierung erfolgt keine Einteilung in Belastungsklassen, es werden jedoch ebenfalls die Fahrzeuge des Schwerverkehrs im Prognosezeitraum für die Ermittlung der Verkehrsbelastung herangezogen. Sie werden im Vergleich zur [[RStO]] detaillierter berücksichtigt.

Version vom 9. September 2015, 10:22 Uhr

Im standardisierten Verfahren gemäß den RStO werden alle Achsübergänge im Prognosezeitraum gewichtet in äquivalente 10-t-Achsübergänge umgerechnet und so die dimensionierungssrelevante Beanspruchung B in Millionen ermittelt. Aus dieser B-Zahl ergibt sich die Belastungsklasse (in den vorherigen Ausgaben der RStO Bauklassen genannt), der dann standardisierte Aufbauten gemäß den Tafeln der RStO zugeordnet werden. Die Belastungsklasse BK100 wird bei höchsten Beanspruchungen angesetzt. So liegt auch auf Autobahnen, insbesondere beim Schwerlaststreifen, in der Regel die Belastungsklasse BK100 vor. Je nach Tragschicht ergibt sich demgemäß eine Dicke der Betondecke von 26 bis 30 cm.

Dimensionierungssrelevante Beanspruchung B Belastungsklasse gemäß RStO 12
über 32 BK100
über 10 bis 32 BK32
über 3,2 bis 10 BK10
über 1,8 bis 3,2 BK3,2
über 1,0 bis 1,8 BK1,8
über 0,3 bis 1,0 BK1,0
bis 0,3 BK0,3

Die Dimensionierungssrelevante Beanspruchung B entspricht den äquivalenten 10-t-Achsübergängen in Mio.

Bei der rechnerischen Dimensionierung erfolgt keine Einteilung in Belastungsklassen, es werden jedoch ebenfalls die Fahrzeuge des Schwerverkehrs im Prognosezeitraum für die Ermittlung der Verkehrsbelastung herangezogen. Sie werden im Vergleich zur RStO detaillierter berücksichtigt.

Siehe auch:

Literatur