Wasserlagerung
Lagerungsbedingung für Probekörper aus Beton oder Mörtel.
Die Probekörper sind nach DIN EN 12390-2 auf einem Lattenrost unter Wasser oder in ständig nass zu haltendem Sand oder Sägemehl bei Temperaturen von 20 °C zu lagern. Das Einhalten der Lagerungsbedingungen wird durch Verwendung einer Klimakiste mit selbsttätiger Temperaturregelung erleichtert.
Untersuchungen zeigen, dass die an Probekörpern, die 6 d unter Wasser und 49 d an der Luft bzw. 35 d unter Wasser und 21 d an der Luft lagerten, festgestellten Druckfestigkeiten keine signifikanten Unterschiede aufweisen. Demgemäß ist in DIN EN 12390-2 nun festgelegt, dass die Probekörper mindestens 6 d nach der Herstellung unter Wasser und mindestens 21 Tage vor der Prüfung an der Luft zu lagern sind.