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[[Datei:Arbeitsfugen.jpg|mini|gerahmt|Arbeitsfugen.jpg]]In Beton-, Stahlbeton- oder Spannbeton-Bauteilen entstehen A., wenn frischer Beton gegen eine mehr oder weniger erhärtete Betonlage, also nicht frisch auf frisch eingebracht wird.<br>Arbeitsfugen sind möglichst zu vermeiden. Beton- und Stahlbetonbauwerke können jedoch kaum in einem Arbeitsgang hergestellt werden. Dadurch entstehen zeitlich getrennte [[Betonierabschnitte]]. Bei Unterbrechungen des Betoniervorgangs von wenigen Stunden kann dem zuerst eingebrachten Beton ein Erstarrungsverzögerer zugegeben werden.<br>In den häufigsten Fällen werden Arbeitsfugen aus betrieblichen Gründen angeordnet, die sich aus der Organisation des Bauablaufs ergeben (Leistung der Geräte und Arbeitskräfte, Schalungstechnik). Sie können jedoch auch durch nicht vorherzusehende Störungen (Wetter, Maschinenschäden, Lieferverzögerungen von Baustoffen) verursacht sein.<br>In DIN 1045 Teil 3, Abschnitt 8.4 heißt es: „Die einzelnen [[Betonierabschnitte]] sind vor Beginn des Betonierens festzulegen. Arbeitsfugen sind so auszubilden, dass alle dort auftretenden Beanspruchungen aufgenommen werden können und ein ausreichender Verbund der Betonschichten sichergestellt ist.“<br>Fugen zwischen Fertigteilen und Ortbeton (Vergussbeton), Montagefugen z. B. zwischen Fertigteilen, zählen i. A. nicht zu den Arbeitsfugen; für sie gelten besondere Vorschriften. | [[Datei:Arbeitsfugen.jpg|mini|gerahmt|Arbeitsfugen.jpg]]In [[Beton]]-, [[Stahlbeton]]- oder [[Spannbeton]]-Bauteilen entstehen A., wenn frischer Beton gegen eine mehr oder weniger erhärtete Betonlage, also nicht frisch auf frisch eingebracht wird.<br>Arbeitsfugen sind möglichst zu vermeiden. Beton- und Stahlbetonbauwerke können jedoch kaum in einem Arbeitsgang hergestellt werden. Dadurch entstehen zeitlich getrennte [[Betonierabschnitte]]. Bei Unterbrechungen des Betoniervorgangs von wenigen Stunden kann dem zuerst eingebrachten Beton ein [[Erstarrungsverzögerer]] zugegeben werden.<br>In den häufigsten Fällen werden Arbeitsfugen aus betrieblichen Gründen angeordnet, die sich aus der Organisation des Bauablaufs ergeben (Leistung der Geräte und Arbeitskräfte, Schalungstechnik). Sie können jedoch auch durch nicht vorherzusehende Störungen (Wetter, Maschinenschäden, Lieferverzögerungen von Baustoffen) verursacht sein.<br>In DIN 1045 Teil 3, Abschnitt 8.4 heißt es: „Die einzelnen [[Betonierabschnitte]] sind vor Beginn des Betonierens festzulegen. Arbeitsfugen sind so auszubilden, dass alle dort auftretenden Beanspruchungen aufgenommen werden können und ein ausreichender Verbund der Betonschichten sichergestellt ist.“<br>[[Fugen]] zwischen Fertigteilen und Ortbeton ([[Vergussbeton]]), Montagefugen z. B. zwischen Fertigteilen, zählen i. A. nicht zu den Arbeitsfugen; für sie gelten besondere Vorschriften. | ||
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Version vom 2. Februar 2015, 12:46 Uhr
In Beton-, Stahlbeton- oder Spannbeton-Bauteilen entstehen A., wenn frischer Beton gegen eine mehr oder weniger erhärtete Betonlage, also nicht frisch auf frisch eingebracht wird.
Arbeitsfugen sind möglichst zu vermeiden. Beton- und Stahlbetonbauwerke können jedoch kaum in einem Arbeitsgang hergestellt werden. Dadurch entstehen zeitlich getrennte Betonierabschnitte. Bei Unterbrechungen des Betoniervorgangs von wenigen Stunden kann dem zuerst eingebrachten Beton ein Erstarrungsverzögerer zugegeben werden.
In den häufigsten Fällen werden Arbeitsfugen aus betrieblichen Gründen angeordnet, die sich aus der Organisation des Bauablaufs ergeben (Leistung der Geräte und Arbeitskräfte, Schalungstechnik). Sie können jedoch auch durch nicht vorherzusehende Störungen (Wetter, Maschinenschäden, Lieferverzögerungen von Baustoffen) verursacht sein.
In DIN 1045 Teil 3, Abschnitt 8.4 heißt es: „Die einzelnen Betonierabschnitte sind vor Beginn des Betonierens festzulegen. Arbeitsfugen sind so auszubilden, dass alle dort auftretenden Beanspruchungen aufgenommen werden können und ein ausreichender Verbund der Betonschichten sichergestellt ist.“
Fugen zwischen Fertigteilen und Ortbeton (Vergussbeton), Montagefugen z. B. zwischen Fertigteilen, zählen i. A. nicht zu den Arbeitsfugen; für sie gelten besondere Vorschriften.