ZTV-W: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien|Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen]] - Wasserbau (ZTV-W)<br />
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Die ZTV-W erscheint in verschiedenen Ausgaben für die verschiedenen Leistungsbereiche. Für den Beton- und Stahlbetonbau (Leistungsbereich 215) gilt die Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien - Wasserbau (ZTV-W) für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton (Leistungsbereich 215), kurz ZTV-W LB 215.<br />
Die ZTV-W erscheint in verschiedenen Ausgaben für die verschiedenen Leistungsbereiche. Für den Beton- und Stahlbetonbau (Leistungsbereich 215) gilt die Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien - Wasserbau (ZTV-W) für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton (Leistungsbereich 215), kurz ZTV-W LB 215.<br />
Die ZTV-W LB 215 gliedert sich in die drei Teile:
Die ZTV-W LB 215 gliedert sich in die drei Teile:
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* Teil 2 Beton
* Teil 2 Beton
* Teil 3 Bauausführung
* Teil 3 Bauausführung
Sie wird bearbeitet von der Arbeitsgruppe „ Standardleistungsbeschreibungen im Wasserbau“ in Zusammenarbeit mit im Wasserbau tätigen Behörden und herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt.<br />
Sie wird bearbeitet von der Arbeitsgruppe „ Standardleistungsbeschreibungen im Wasserbau“ in Zusammenarbeit mit im [[Wasserbau]] tätigen Behörden und herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt.<br />
Schleusen, Wehre, Sperrwerke, Schöpfwerke, Düker, Durchlässe, Hafenbauten - einschließlich Nebenanlagen - fallen in den Geltungsbereich der ZTV-W. Sie soll Qualität und [[Dauerhaftigkeit]] in Hinsicht auf die besonderen Beanspruchungen im [[Wasserbau]] sicherstellen.
Schleusen, Wehre, Sperrwerke, Schöpfwerke, Düker, Durchlässe, Hafenbauten - einschließlich Nebenanlagen - fallen in den Geltungsbereich der ZTV-W. Sie soll Qualität und [[Dauerhaftigkeit]] in Hinsicht auf die besonderen Beanspruchungen im [[Wasserbau]] sicherstellen.


==Literatur==
==Literatur==
[http://www.verlagbt.de/fwbau/datenbanksuche_suchergebnis.php3?suchbegriff=westendarp&felder=alle&medium%5B2%5D=1&jahrgang_von=2014&jahrgang_bis=&suchen=Suchen&id=4541&id=4545 Westendarp, Andreas; Rahimi, Amir; Reschke, Torsten; Spörel, Frank: Betone für den Wasserbau – gestern, heute, morgen. In beton 5-2014, S. 178f und beton 6-2014, S. 224]
*Westendarp, Andreas; Rahimi, Amir; Reschke, Torsten; Spörel, Frank: Betone für den Wasserbau – gestern, heute, morgen. In [http://fwbau.verlagbt2.de.w014576d.kasserver.com/eintrag/2-5-2014-178.html beton 5-2014, S. 178f] und [http://fwbau.verlagbt2.de.w014576d.kasserver.com/eintrag/2-6-2014-224.html beton 6-2014, S. 224]

Aktuelle Version vom 30. Juni 2016, 14:05 Uhr

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau (ZTV-W)
Die ZTV-W erscheint in verschiedenen Ausgaben für die verschiedenen Leistungsbereiche. Für den Beton- und Stahlbetonbau (Leistungsbereich 215) gilt die Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien - Wasserbau (ZTV-W) für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton (Leistungsbereich 215), kurz ZTV-W LB 215.
Die ZTV-W LB 215 gliedert sich in die drei Teile:

  • Teil 1 Bemessung und Konstruktion
  • Teil 2 Beton
  • Teil 3 Bauausführung

Sie wird bearbeitet von der Arbeitsgruppe „ Standardleistungsbeschreibungen im Wasserbau“ in Zusammenarbeit mit im Wasserbau tätigen Behörden und herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt.
Schleusen, Wehre, Sperrwerke, Schöpfwerke, Düker, Durchlässe, Hafenbauten - einschließlich Nebenanlagen - fallen in den Geltungsbereich der ZTV-W. Sie soll Qualität und Dauerhaftigkeit in Hinsicht auf die besonderen Beanspruchungen im Wasserbau sicherstellen.

Literatur