ZTV-W

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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau (ZTV-W)
Die ZTV-W erscheint in verschiedenen Ausgaben für die verschiedenen Leistungsbereiche. Für den Beton- und Stahlbetonbau (Leistungsbereich 215) gilt die Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien - Wasserbau (ZTV-W) für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton (Leistungsbereich 215), kurz ZTV-W LB 215.
Die ZTV-W LB 215 gliedert sich in die drei Teile:

  • Teil 1 Bemessung und Konstruktion
  • Teil 2 Beton
  • Teil 3 Bauausführung

Sie wird bearbeitet von der Arbeitsgruppe „ Standardleistungsbeschreibungen im Wasserbau“ in Zusammenarbeit mit im Wasserbau tätigen Behörden und herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt.
Schleusen, Wehre, Sperrwerke, Schöpfwerke, Düker, Durchlässe, Hafenbauten - einschließlich Nebenanlagen - fallen in den Geltungsbereich der ZTV-W. Sie soll Qualität und Dauerhaftigkeit in Hinsicht auf die besonderen Beanspruchungen im Wasserbau sicherstellen.

Literatur