Wasserundurchlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie gehört zu den besonderen Eigenschaften des [[Festbeton]]s.
Im Sinne der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“ ist die Wasserundurchlässigkeit
eines Bauteils erreicht, wenn die Anforderungen an die Begrenzung/Verhinderung des Wasserdurchtritts durch den Beton, durch [[Fugen]], [[Arbeitsfugen]] und Sollrissquerschnitte, durch Einbauteile (Durchdringungen) und [[Risse]] erfüllt werden. Hier wird eine ganzheitliche Betrachtung des Bauwerks angestrebt und im Weiteren auf die Planungsverantwortung für die einzelnen Bereiche hingewiesen. [[Wasserundurchlässiger Beton]] ist dabei nur ein der Voraussetzungen.


Die [[Wassereindringtiefe]] sollte 50 mm nicht überschreiten. Um dies zu erreichen, muss der Beton sachgemäß hergestellt, [[Entmischen|entmischungsfrei]] gefördert und eingebracht, vollständig [[verdichten|verdichtet]] und sorgfältig [[Nachbehandlung|nachbehandelt]] werden. Die Begrenzung des [[Wasserzementwert]]s ist besonders zu beachten.<br>1. Die Wasserundurchlässigkeit des [[Zementstein]]s bestimmt, wenn übliche normale [[Gesteinskörnung]] verwendet wird, die Wasserundurchlässigkeit des Betons. Die Wasserundurchlässigkeit des [[Zementstein]]s ist abhängig von der Größe des [[Kapillarporen]]raums.<br>Bis zu einem Kapillarporenraum von etwa 20 Vol.-% sind die [[Kapillarporen]] untereinander nicht verbunden, so dass die Wasserdurchlässigkeit praktisch gleich Null ist. Das ist bei vollständiger [[Hydratation]] bis zu einem [[Wasserzementwert]] von etwa 0,50 der Fall. Ab [[Wasserzementwert]] gleich größer 0,70 bleibt [[Zementstein]] auch nach vollständiger [[Hydratation]] wasserdurchlässig.<br>Bei der Forderung nach Wasserundurchlässigkeit von Beton handelt es sich darum, dass der Durchtritt flüssigen Wassers verhindert wird und dass die dem Wasser abgewandte Seite der Bauteile keinen Wasseraustritt und keine feuchten Flecken zeigt.<br>2. Die Wasserundurchlässigkeit des Betons im Bauteil oder Bauwerk wird darüber hinaus auch durch herstellungsbedingte Einflüsse, wie Temperatur, [[Nachbehandlung]] und [[Bewehrung]], mitbestimmt. Bei der Herstellung wasserundurchlässiger Bauteile muss insbesondere durch Bauausführungs- und konstruktive Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass solche Bauteile keine Mängel aufweisen, wie z. B. undichte Stellen, [[Risse]] und undichte [[Fugen]].
==Literatur==
==Literatur==
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/H10.pdf Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke]
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/H10.pdf Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke]

Version vom 7. Juli 2015, 09:57 Uhr

Im Sinne der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“ ist die Wasserundurchlässigkeit eines Bauteils erreicht, wenn die Anforderungen an die Begrenzung/Verhinderung des Wasserdurchtritts durch den Beton, durch Fugen, Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte, durch Einbauteile (Durchdringungen) und Risse erfüllt werden. Hier wird eine ganzheitliche Betrachtung des Bauwerks angestrebt und im Weiteren auf die Planungsverantwortung für die einzelnen Bereiche hingewiesen. Wasserundurchlässiger Beton ist dabei nur ein der Voraussetzungen.

Literatur