Unbewehrte Wände: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Wände]] aus Beton, die keine Bewehrung enthalten oder deren Bewehrung nicht den Mindestanforderungen der DIN EN 1992-1-1 entspricht.
[[Wände]] aus Beton, die keine [[Bewehrung]] enthalten oder deren [[Bewehrung]] nicht den Mindestanforderungen der DIN EN 1992-1-1 entspricht.


Auch bei unbewehrten [[Wände]]n muss die Ableitung von waagerechten Kräften der Deckenscheiben über die [[Wände]] sichergestellt sein.
Auch bei unbewehrten [[Wände]]n muss die Ableitung von waagerechten Kräften der Deckenscheiben über die [[Wände]] sichergestellt sein.


Bei unbewehrte [[Wände]] müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Schwindrissen ergriffen werden.<br>In Höhe der Deckenscheiben ist dazu ein Ringanker vorzusehen.
Bei unbewehrte [[Wände]] müssen Maßnahmen zur Vermeidung von [[Schwindrisse]]n ergriffen werden.<br>In Höhe der Deckenscheiben ist dazu ein [[Ringanker]] vorzusehen.


Querschnittsschwächungen (z. B. Aussparungen oder Durchbrüche) führen bei unbewehrten [[Wände]]n oft zu Rissen, die von diesen Schwächungen ausgehen.
Querschnittsschwächungen (z. B. [[Aussparungen]] oder [[Durchbrüche]]) führen bei unbewehrten [[Wände]]n oft zu [[Risse]]n, die von diesen Schwächungen ausgehen.

Version vom 10. April 2015, 12:06 Uhr

Wände aus Beton, die keine Bewehrung enthalten oder deren Bewehrung nicht den Mindestanforderungen der DIN EN 1992-1-1 entspricht.

Auch bei unbewehrten Wänden muss die Ableitung von waagerechten Kräften der Deckenscheiben über die Wände sichergestellt sein.

Bei unbewehrte Wände müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Schwindrissen ergriffen werden.
In Höhe der Deckenscheiben ist dazu ein Ringanker vorzusehen.

Querschnittsschwächungen (z. B. Aussparungen oder Durchbrüche) führen bei unbewehrten Wänden oft zu Rissen, die von diesen Schwächungen ausgehen.