Aussparungen

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Ohne Nachweis zulässige Größe von vertikalen Schlitzen und Aussparungen in Mauerwerk

1. Planmäßig hergestellte Öffnungen in einem Stahlbetonbauteil, z. B. für Rohrdurchführungen oder Kabelinstallationen.

2. Aussparungen sind im Mauerwerk im gemauerten Verband herzustellen. Nachträglich dürfen sie nur gefräst werden. Stemmen sowie horizontale Aussparungen und Schlitze sind unzulässig. In DIN EN 1996-1-1 werden die Abmessungen und Abstände angegeben, für die rechnerische Nachweise entfallen können.

Siehe auch