Trennwände: Unterschied zwischen den Versionen

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Alle [[Wände]], die Räume und damit auch Gebäude trennen; [[Innenwände]] zwischen Räumen gleicher o.ä. Nutzung, tragend oder nichttragend.
Alle [[Wände]], die Räume und damit auch Gebäude trennen; [[Innenwände]] zwischen Räumen gleicher o.ä. Nutzung, tragend oder nichttragend.<br />
 
Die Mindestdicke tragender Wände hängt von der Anzahl der Vollgeschosse, der Verkehrslast und der Geschosshöhe ab. Nichttragende Innenwände von geringer Dicke und geringem Gewicht haben keine wesentlichen lasten zu tragen und müssen DIN 4103 "Leichte Trennwände" entsprechen. Sie erhalten ihre Standfestigkeit i. d. R. durch Befestigung an den umgebenden Wänden.<br />
Die Mindestdicke tragender Wände hängt von der Anzahl der Vollgeschosse, der Verkehrslast und der Geschosshöhe ab. Nichttragende Innenwände von geringer Dicke und geringem Gewicht haben keine wesentlichen lasten zu tragen und müssen DIN 4103 "Leichte Trennwände" entsprechen. Sie erhalten ihre Standfestigkeit i. d. R. durch Befestigung an den umgebenden Wänden.
Leichte Trennwände sind oft nur dann funktionsgerecht, wenn sie die Anforderungen an Schallschutz, [[Brandschutz]], Eigenstabilität und Korrosionsbeständigkeit erfüllen. Sie müssen raumbeständig, biegezugfest und stoßfest sein.<br />
 
Leichte Trennwände sind oft nur dann funktionsgerecht, wenn sie die Anforderungen an Schallschutz, [[Brandschutz]], Eigenstabilität und Korrosionsbeständigkeit erfüllen. Sie müssen raumbeständig, biegezugfest und stoßfest sein.
 
Bestimmungen über Trennwände enthalten die Bauordnungen sowie die Rechtsverordnungen für:
Bestimmungen über Trennwände enthalten die Bauordnungen sowie die Rechtsverordnungen für:
 
* Gebäudetrennwände und Brandwände,
- Gebäudetrennwände und Brandwände,
* Treppenräume,
 
* allgemein zugängliche Flure,
- Treppenräume,
* Aufenthaltsräume im Kellergeschoss,
 
* Aufenthaltsräume im Dachgeschoss,
- allgemein zugängliche Flure,
* Aufstellräume von Feuerstätten,
 
* Heizräume,
- Aufenthaltsräume im Kellergeschoss,
* Versammlungsräume und deren Fluchtwege,
 
* Verkaufsräume und deren Fluchtwege,
- Aufenthaltsräume im Dachgeschoss,
* Garagen.
 
- Aufstellräume von Feuerstätten,
 
- Heizräume,
 
- Versammlungsräume und deren Fluchtwege,
 
- Verkaufsräume und deren Fluchtwege,
 
- Garagen.

Aktuelle Version vom 3. August 2016, 09:26 Uhr

Alle Wände, die Räume und damit auch Gebäude trennen; Innenwände zwischen Räumen gleicher o.ä. Nutzung, tragend oder nichttragend.
Die Mindestdicke tragender Wände hängt von der Anzahl der Vollgeschosse, der Verkehrslast und der Geschosshöhe ab. Nichttragende Innenwände von geringer Dicke und geringem Gewicht haben keine wesentlichen lasten zu tragen und müssen DIN 4103 "Leichte Trennwände" entsprechen. Sie erhalten ihre Standfestigkeit i. d. R. durch Befestigung an den umgebenden Wänden.
Leichte Trennwände sind oft nur dann funktionsgerecht, wenn sie die Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz, Eigenstabilität und Korrosionsbeständigkeit erfüllen. Sie müssen raumbeständig, biegezugfest und stoßfest sein.
Bestimmungen über Trennwände enthalten die Bauordnungen sowie die Rechtsverordnungen für:

  • Gebäudetrennwände und Brandwände,
  • Treppenräume,
  • allgemein zugängliche Flure,
  • Aufenthaltsräume im Kellergeschoss,
  • Aufenthaltsräume im Dachgeschoss,
  • Aufstellräume von Feuerstätten,
  • Heizräume,
  • Versammlungsräume und deren Fluchtwege,
  • Verkaufsräume und deren Fluchtwege,
  • Garagen.