Trennwände

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Alle Wände, die Räume und damit auch Gebäude trennen; Innenwände zwischen Räumen gleicher o.ä. Nutzung, tragend oder nichttragend.
Die Mindestdicke tragender Wände hängt von der Anzahl der Vollgeschosse, der Verkehrslast und der Geschosshöhe ab. Nichttragende Innenwände von geringer Dicke und geringem Gewicht haben keine wesentlichen lasten zu tragen und müssen DIN 4103 "Leichte Trennwände" entsprechen. Sie erhalten ihre Standfestigkeit i. d. R. durch Befestigung an den umgebenden Wänden.
Leichte Trennwände sind oft nur dann funktionsgerecht, wenn sie die Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz, Eigenstabilität und Korrosionsbeständigkeit erfüllen. Sie müssen raumbeständig, biegezugfest und stoßfest sein.
Bestimmungen über Trennwände enthalten die Bauordnungen sowie die Rechtsverordnungen für:

  • Gebäudetrennwände und Brandwände,
  • Treppenräume,
  • allgemein zugängliche Flure,
  • Aufenthaltsräume im Kellergeschoss,
  • Aufenthaltsräume im Dachgeschoss,
  • Aufstellräume von Feuerstätten,
  • Heizräume,
  • Versammlungsräume und deren Fluchtwege,
  • Verkaufsräume und deren Fluchtwege,
  • Garagen.