Stahlangreifende Stoffe: Unterschied zwischen den Versionen

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Gesteinskörnung für bewehrten Beton darf keine schädlichen Mengen an Salzen enthalten, die den Korrosionsschutz der Bewehrung beeinträchtigen, wie z. B. Nitrate oder Halogenide (außer Fluorid).
[[Gesteinskörnung]] für bewehrten [[Beton]] darf keine schädlichen Mengen an [[Salze]]n enthalten, die den [[Korrosionsschutz]] der [[Bewehrung]] beeinträchtigen, wie z. B. Nitrate oder Halogenide (außer Fluorid).


Der Gehalt an wasserlöslichem Chlorid darf die Grenzwerte der DIN EN 12620 nicht überschreiten.
Der Gehalt an wasserlöslichen [[Chloride]]n darf die Grenzwerte der DIN EN 12620 nicht überschreiten.

Version vom 12. Februar 2015, 11:46 Uhr

Gesteinskörnung für bewehrten Beton darf keine schädlichen Mengen an Salzen enthalten, die den Korrosionsschutz der Bewehrung beeinträchtigen, wie z. B. Nitrate oder Halogenide (außer Fluorid).

Der Gehalt an wasserlöslichen Chloriden darf die Grenzwerte der DIN EN 12620 nicht überschreiten.