Sperrholzplatten

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Sperrholzplatten werden in verschiedenen Ausführungen als Schalungshaut eingesetzt.
Durch die kreuzweise (Faserverlauf zueinander im Winkel von 90°) Verleimung von mindestens drei Holzlagen werden Verformungen aus Quellen und Schwinden ausgeglichen. Bei den Holzlagen in Mittellage werden Furniere, Stäbe (Vollholzleisten) und Stäbchen (Schälfurnierstreifen) und dementsprechend Stabsperrholz und Stäbchensperrholz (Tischlerplatte) sowie Furniersperrholz unterschieden.
Drei-Schichten-Schalungsplatten (3-S-Tafeln) sind die gebräuchlichsten Schaltafeln und bestehen aus drei kreuzweise verleimten Furnierschichten. Sie sind in der Regel 21, 24 und 27 mm dick, 0,5 m breit und 1,5; 2,0 und 2,5 m lang.
Eine Platte über 12 mm Dicke und mit mindestens fünf Lagen wird auch als Multiplex-Platte bezeichnet.
Neben den selbsttragenden Sperrholzplatten gibt es noch Sperrholzplatten als Vorsatzschalung entweder auf Holzrahmen oder mit Sparschalung.