Sichtbetonklassen

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Das DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton präzisiert die Anforderungen an Sichtbeton durch die Definition von vier Sichtbetonklassen, die zwei Grundkategorien zugeordnet werden können:

  • Sichtbeton mit geringen Anforderungen: Sichtbetonklasse SB1
  • Sichtbeton mit normalen oder besonderen Anforderungen: Sichtbetonklassen SB2, SB3 und SB4

Die Beurteilungskriterien, Planungs- und Ausführungsbedingungen werden im Merkblatt entsprechend dieser Zuordnung definiert. Die Ausführungen sind für ein Projekt maßgeblich, für das die Anwendung des DBV/VDZ-Merkblatts Sichtbeton vertraglich vereinbart wurde.
Durch die Wahl und die Vorgabe einer Sichtbetonklasse werden Ausführungsbedingungen und so genannte Einzelkriterien zur Ergebnisbeurteilung formuliert. Da diese Einzelkriterien eher technischer Art sind, muss ein Planer stets prüfen, ob seine gestalterische Vorstellung allein mit der vertraglichen Festlegung einer Sichtbetonklasse hinreichend beschrieben ist. Ggf. muss er in der Ausschreibung und im Bauvertrag weitere Beschreibungen hinzufügen.

  1. Sichtbetonklasse SB1 gilt für "Betonflächen mit geringen gestalterischen Anforderungen". Bauteile bzw. Bereiche z. B.: Kellerwände oder Bereiche mit vorwiegend gewerblicher Nutzung
  2. Sichtbetonklasse SB2 gilt für "Betonflächen mit normalen gestalterischen Anforderungen". Bauteile bzw. Bereiche z. B.: Treppenhausräume und Stützwände
  3. Sichtbetonklasse SB3 gilt für "Betonflächen mit hohen gestalterischen Anforderungen". Bauteile bzw. Bereiche z. B.: Fassaden
  4. Sichtbetonklasse SB4 gilt für "Betonflächen mit besonders hoher gestalterischer Bedeutung". Bauteile bzw. Bereiche z. B.: repräsentative Bauteile im Hochbau

Literatur