Güteüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. Juli 2015, 13:48 Uhr

Im Rahmen einer freiwilligen Güteüberwachung durch anerkannte Institutionen (Güteschutzgemeinschaft) werden Gütezeichen für Produkte bei Erfüllen der jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen an Hersteller und Dienstleister vergeben. Die Einhaltung wird durch eine Erstprüfung festgestellt sowie danach durch stetige Eigen- und Fremdüberwachung gewährleistet. Entsprechende Produktzertifikate werden z. B. vom Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V. vergeben, wenn die jeweiligen Produktnormen bzw. Richtlinien erfüllt werden und an diese Produkte keine bauaufsichtlichen Anforderungen bestehen (z. B. Pflastersteine, Bordsteine, Gehwegplatten, Betonmobiliar). Die Kennzeichnung erfolgt dann mit dem Gütezeichen und ggf. mit dem CE-Zeichen, wenn für die Produkte europäische Normen mit Anhang ZA existieren.

Siehe auch: