Güteüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen einer freiwilligen Güteüberwachung durch anerkannte Institutionen werden [[Gütezeichen]] für Produkte bei Erfüllen der jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen an Hersteller und Dienstleister vergeben. Die Einhaltung wird durch eine Erstprüfung festgestellt sowie danach durch stetige Eigen- und Fremdüberwachung gewährleistet.
Im Rahmen einer freiwilligen Güteüberwachung durch anerkannte Institutionen (Güteschutzgemeinschaft) werden [[Gütezeichen]] für Produkte bei Erfüllen der jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen an Hersteller und Dienstleister vergeben. Die Einhaltung wird durch eine [[Erstprüfung]] festgestellt sowie danach durch stetige Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und [[Fremdüberwachung]] gewährleistet.
 
Entsprechende Produktzertifikate werden z. B. vom Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V. vergeben, wenn die jeweiligen Produktnormen bzw. Richtlinien erfüllt werden und an diese Produkte keine bauaufsichtlichen Anforderungen bestehen (z. B. Pflastersteine, Bordsteine, Gehwegplatten, Betonmobiliar). Die Kennzeichnung erfolgt dann mit dem [[Gütezeichen]] und ggf. mit dem [[CE-Kennzeichnung|CE-Zeichen]], wenn für die Produkte harmonisierte europäische Normen mit Anhang ZA existieren.
== Siehe auch: ==
== Siehe auch: ==
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
*[[Übereinstimmungszeichen]]
*[[CE-Kennzeichnung]]
*[[CE-Kennzeichnung]]
[[Category:Baustoffprüfung]]

Aktuelle Version vom 11. Januar 2016, 18:33 Uhr

Im Rahmen einer freiwilligen Güteüberwachung durch anerkannte Institutionen (Güteschutzgemeinschaft) werden Gütezeichen für Produkte bei Erfüllen der jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen an Hersteller und Dienstleister vergeben. Die Einhaltung wird durch eine Erstprüfung festgestellt sowie danach durch stetige Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und Fremdüberwachung gewährleistet. Entsprechende Produktzertifikate werden z. B. vom Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V. vergeben, wenn die jeweiligen Produktnormen bzw. Richtlinien erfüllt werden und an diese Produkte keine bauaufsichtlichen Anforderungen bestehen (z. B. Pflastersteine, Bordsteine, Gehwegplatten, Betonmobiliar). Die Kennzeichnung erfolgt dann mit dem Gütezeichen und ggf. mit dem CE-Zeichen, wenn für die Produkte harmonisierte europäische Normen mit Anhang ZA existieren.

Siehe auch: