Fahrmischer: Unterschied zwischen den Versionen

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Nutzfahrzeug mit Mischtrommelaufbau zum Fördern von werkgemischtem [[Transportbeton]] sowie zum [[Fördern]] von in einer Betonbereitungs- oder Dosieranlage abgemessenen Betonausgangsstoffen und [[Mischen]] derselben im Fahrzeug. Die Mischtrommel ist innen mit zwei spiralförmig angeordneten Leitblenden ausgerüstet, die den Beton je nach Drehgeschwindigkeit der Trommel rühren oder vermischen und bei Umkehr der Trommeldrehrichtung zum Austrag leiten. Die Mischtrommel ist auf einem serienmäßigen Lastkraftwagen- oder Sattelauflieger-Fahrgestell aufgebaut und wird vom Fahrmotor angetrieben. Fahrmischer unterliegen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung.
Nutzfahrzeug mit Mischtrommelaufbau zum Fördern von werkgemischtem [[Transportbeton]] sowie zum Transport von in einer Betonbereitungs- oder Dosieranlage abgemessenen Betonausgangsstoffen und [[Mischen]] derselben im Fahrzeug. Die Mischtrommel ist innen mit zwei spiralförmig angeordneten Leitblenden ausgerüstet, die den Beton je nach Drehgeschwindigkeit der Trommel rühren oder vermischen und bei Umkehr der Trommeldrehrichtung zum Austrag leiten. Die Mischtrommel ist auf einem serienmäßigen Lastkraftwagen- oder Sattelauflieger-Fahrgestell aufgebaut und wird vom Fahrmotor angetrieben. Fahrmischer unterliegen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung.

Version vom 24. Juni 2015, 21:00 Uhr

Datei:BetonBild 090206 Transportbeton.JPG
Transportbeton-Fahrmischer

Nutzfahrzeug mit Mischtrommelaufbau zum Fördern von werkgemischtem Transportbeton sowie zum Transport von in einer Betonbereitungs- oder Dosieranlage abgemessenen Betonausgangsstoffen und Mischen derselben im Fahrzeug. Die Mischtrommel ist innen mit zwei spiralförmig angeordneten Leitblenden ausgerüstet, die den Beton je nach Drehgeschwindigkeit der Trommel rühren oder vermischen und bei Umkehr der Trommeldrehrichtung zum Austrag leiten. Die Mischtrommel ist auf einem serienmäßigen Lastkraftwagen- oder Sattelauflieger-Fahrgestell aufgebaut und wird vom Fahrmotor angetrieben. Fahrmischer unterliegen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung.