Eigenüberwachungsprüfungen im Straßenbau: Unterschied zwischen den Versionen

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Prüfungen de Auftragnehmers oder dessen Beauftragten, um festzustellen, ob die Eigenschaften der Baustoffe, des Betons bzw. der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Prüfungen des Auftragnehmers oder dessen Beauftragten zum Nachweis, dass die Eigenschaften der Baustoffe, insbesondere des Betons bzw. der Baustoffgemische den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die Eigenüberwachungsprüfungen sind in Art und Umfang in den ZTV Beton-StB geregelt.


==Literatur==
==Literatur==

Version vom 23. Juli 2019, 12:30 Uhr

Prüfungen des Auftragnehmers oder dessen Beauftragten zum Nachweis, dass die Eigenschaften der Baustoffe, insbesondere des Betons bzw. der Baustoffgemische den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die Eigenüberwachungsprüfungen sind in Art und Umfang in den ZTV Beton-StB geregelt.

Literatur