Bretter: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach DIN 4074 Schnitthölzer mit Dicken unter 40 mm und Breiten ab 80 mm. Man unterscheidet nach der Bearbeitung raue (ungehobelte) und gehobelte Bretter. Die Dicke für gesäumte und ungesäumte B. aus Nadelholz betragen z. B. 10, 12, 15, 18, 22, 24, 28 und 35 mm. Bei den gehobelten Brettern gibt es ein- und zweiseitig gehobelte Bretter, ferner gefügte (an beiden Schmalseiten gehobelt), gefalzte und gespundete Bretter (Nutz- und Federbretter). Ungehobelte, gespundete Brettware bezeichnet man als Rauspund.
Nach DIN 4074 Schnitthölzer mit Dicken unter 40 mm und Breiten ab 80 mm. Man unterscheidet nach der Bearbeitung raue (ungehobelte) und gehobelte Bretter. Die Dicke für gesäumte und ungesäumte B. aus Nadelholz betragen z. B. 10, 12, 15, 18, 22, 24, 28 und 35 mm. Bei den gehobelten Brettern gibt es ein- und zweiseitig gehobelte Bretter, ferner gefügte (an beiden Schmalseiten gehobelt), gefalzte und gespundete Bretter (Nutz- und Federbretter). Ungehobelte, gespundete Brettware bezeichnet man als Rauspund.
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Aktuelle Version vom 4. August 2015, 15:02 Uhr

Nach DIN 4074 Schnitthölzer mit Dicken unter 40 mm und Breiten ab 80 mm. Man unterscheidet nach der Bearbeitung raue (ungehobelte) und gehobelte Bretter. Die Dicke für gesäumte und ungesäumte B. aus Nadelholz betragen z. B. 10, 12, 15, 18, 22, 24, 28 und 35 mm. Bei den gehobelten Brettern gibt es ein- und zweiseitig gehobelte Bretter, ferner gefügte (an beiden Schmalseiten gehobelt), gefalzte und gespundete Bretter (Nutz- und Federbretter). Ungehobelte, gespundete Brettware bezeichnet man als Rauspund.