Ausschalfristen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Ausschalfristen.jpg|mini|gerahmt|Ausschalfristen.jpg]]Notwendige Zeitspannen zwischen dem [[Betonieren]] und dem Entfernen der [[Schalung]] gemessen in Tagen. Das DBV-Merkblatt "Betonschalungen und Ausschalfristen" gibt Anhaltswerte.
[[Datei:Ausschalfristen.jpg|mini|gerahmt|Anhaltswerte für Ausschalfristen in Tagen für Balken und Platten (bis 6 m Spannweite und bei max. 70 % Lastausnutzung) – nach DBV-Merkblatt Betonschalungen und Ausschalfristen]]Notwendige Zeitspannen zwischen dem [[Betonieren]] und dem Entfernen der [[Schalung]] gemessen in Tagen. Das DBV-Merkblatt "Betonschalungen und Ausschalfristen" gibt Anhaltswerte.


Ein Bauteil darf erst dann ausgerüstet oder ausgeschalt werden, wenn der Beton ausreichend erhärtet ist, bei Frost nicht etwa nur hartgefroren ist, und wenn der Bauleiter des Unternehmens das Ausrüsten oder [[Ausschalen]] angeordnet hat. Der Bauleiter darf das Ausrüsten oder [[Ausschalen]] nur anordnen, wenn er sich von der ausreichenden Festigkeit des Betons überzeugt hat.
Ein Bauteil darf erst dann ausgerüstet oder ausgeschalt werden, wenn der Beton ausreichend erhärtet ist, bei Frost nicht etwa nur hartgefroren ist, und wenn der Bauleiter des Unternehmens das Ausrüsten oder [[Ausschalen]] angeordnet hat. Der Bauleiter darf das Ausrüsten oder [[Ausschalen]] nur anordnen, wenn er sich von der ausreichenden Festigkeit des Betons überzeugt hat.

Version vom 26. Februar 2015, 09:50 Uhr

Anhaltswerte für Ausschalfristen in Tagen für Balken und Platten (bis 6 m Spannweite und bei max. 70 % Lastausnutzung) – nach DBV-Merkblatt Betonschalungen und Ausschalfristen

Notwendige Zeitspannen zwischen dem Betonieren und dem Entfernen der Schalung gemessen in Tagen. Das DBV-Merkblatt "Betonschalungen und Ausschalfristen" gibt Anhaltswerte.

Ein Bauteil darf erst dann ausgerüstet oder ausgeschalt werden, wenn der Beton ausreichend erhärtet ist, bei Frost nicht etwa nur hartgefroren ist, und wenn der Bauleiter des Unternehmens das Ausrüsten oder Ausschalen angeordnet hat. Der Bauleiter darf das Ausrüsten oder Ausschalen nur anordnen, wenn er sich von der ausreichenden Festigkeit des Betons überzeugt hat.

Literatur

  • Pickhardt, Roland u.a.: Beton - Herstellung nach Norm. Verlag Bau+Technik, Erkrath 2014