Arbeitsschutz

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Auf der Baustelle sind geeignete Einrichtungen herzustellen und Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle von Personen zu verhüten. Einzelheiten regeln die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die Arbeitsschutzvorschriften, deren Einhaltung von den Gewerbeaufsichtsämtern überwacht wird. Die Vorschriften sind allgemein verbindlich und insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften gelten als anerkannte Regeln der Technik.