Arbeitsanweisung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Bauten, die nach den bauaufsichtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig sind und bei denen [[Baustellenbeton]] verwendet werden soll, ist der bauüberwachenden Behörde oder dem von ihr mit der Bauüberwachung Beauftragten anzuzeigen, dass eine schriftliche Arbeitsanweisung mit allen erforderlichen Angaben für die Betonherstellung auf der Baustelle vorliegt.
Bei Bauten, die nach den bauaufsichtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig sind und bei denen [[Baustellenbeton]] verwendet werden soll, ist der bauüberwachenden Behörde oder dem von ihr mit der Bauüberwachung Beauftragten anzuzeigen, dass eine schriftliche Arbeitsanweisung mit allen erforderlichen Angaben für die Betonherstellung auf der Baustelle vorliegt.
[[Category: Baustoffherstellung]]

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2015, 17:14 Uhr

Bei Bauten, die nach den bauaufsichtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig sind und bei denen Baustellenbeton verwendet werden soll, ist der bauüberwachenden Behörde oder dem von ihr mit der Bauüberwachung Beauftragten anzuzeigen, dass eine schriftliche Arbeitsanweisung mit allen erforderlichen Angaben für die Betonherstellung auf der Baustelle vorliegt.