Übergreifungsstoß: Unterschied zwischen den Versionen

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Stöße von [[Bewehrung|Bewehrungsstäben]] können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben, wobei die Übergreifungslänge nach DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.3 einzuhalten ist, der Stoß von Stäben sind in der Regel versetzt anzuordnen ist und der Stoß in der Regel nicht in hoch beanspruchten Bereichen liegen (z. B. plastische Gelenke) darf.<br />
Stöße von [[Bewehrung|Bewehrungsstäben]] können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben. Dabei werden die Zugkräfte über den Verbund Bewehrungsstab - Beton - Bewehrungsstab übertragen. Um eine vollständige Kraftübertragung sicherzustellen, sind dabei die Übergreifungslänge der Bewehrungsstäbe nach DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.3 einzuhalten. Der Stoß von Stäben ist in der Regel versetzt anzuordnen und darf in der Regel nicht in hoch beanspruchten Bereichen liegen (z. B. plastische Gelenke).<br />
Der Anteil der gestoßenen Zugstäbe in einer Bewehrungslage darf 100 % betragen, wenn die Anforderungen in DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.2 eingehalten werden.<br />
Der Anteil der gestoßenen Zugstäbe in einer Bewehrungslage darf 100 % betragen, wenn die Anforderungen in DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.2 (3) eingehalten werden.<br />
Alle Druckstäbe sowie die Querbewehrung dürfen in einem Querschnitt gestoßen sein.
Alle Druckstäbe sowie die Querbewehrung dürfen in einem Querschnitt gestoßen sein.



Version vom 27. Juli 2015, 17:13 Uhr

Stöße von Bewehrungsstäben können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben. Dabei werden die Zugkräfte über den Verbund Bewehrungsstab - Beton - Bewehrungsstab übertragen. Um eine vollständige Kraftübertragung sicherzustellen, sind dabei die Übergreifungslänge der Bewehrungsstäbe nach DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.3 einzuhalten. Der Stoß von Stäben ist in der Regel versetzt anzuordnen und darf in der Regel nicht in hoch beanspruchten Bereichen liegen (z. B. plastische Gelenke).
Der Anteil der gestoßenen Zugstäbe in einer Bewehrungslage darf 100 % betragen, wenn die Anforderungen in DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.2 (3) eingehalten werden.
Alle Druckstäbe sowie die Querbewehrung dürfen in einem Querschnitt gestoßen sein.

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