Schwerverkehr
Als Schwerverkehr versteht man bei der Bemessung von Verkehrsflächen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.
Als Schwerverkehr versteht man bei der Bemessung von Verkehrsflächen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.