Wassereindringtiefe
Die Wassereindringtiefe wird bei der Prüfung der Wasserundurchlässigkeit von Festbeton gemäß DIN EN 12390-8 an Probekörpern ermittelt. Der Probekörper wird dabei über eine bestimmte Zeit einem definierten Wasserdruck ausgesetzt und nach dem Versuch aufgespalten. Die Wassereindringtiefe wird in mm gemessen und ist ein Maß für den Widerstand des Festbetons gegen Eindringen von drückendem Wasser. Als Wassereindringtiefe gilt der Mittelwert der größten Eindringtiefe von drei Probekörpern.
Für die Prüfung des Widerstands eines Betons (z. B. für Auffangbauwerke) gegen Eindringen wassergefährdender Flüssigkeiten werden alternative Verfahren angewendet, die in der DAfStb-Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" beschrieben werden. Dazu werden z. B. Probekörper hergestellt, aus denen Bohrkerne entnommen werden. Der Bohrkern wird in die Versuchseinrichtung eingespannt und es wird ein 50 cm Standrohr auf die Bohrkernoberfläche aufgesetzt. In das Standrohr wird 40 cm hoch die wassergefährdende Flüssigkeit eingefüllt. Die Veränderung des Flüssigkeitsspiegels wird in bestimmten Zeitabständen gemessen und bewertet.
Literatur
- Iken, Hans W. u.a.: Handbuch der Betonprüfung. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2012
- Biscoping, Michaela / Beck, Matthias / Oesterheld, René / Middel, Matthias M.: Auffangbauwerke - Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Verlag Bau+Technik GmbH, Erkrath 2016
- DAfStb-Richtlinie - Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BUmwS) - Teil 1: Grundlagen, Bemessung und Konstruktion unbeschichteter Betonbauten - Teil 2: Baustoffe und Einwirken von wassergefährdenden Stoffen - Teil 3: Instandsetzung - Anhang A: Prüfverfahren (normativ) - Anhang B: Erläuterungen (informativ). Ausgabe 2011-03. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Berlin 2011