Unbewehrte Wände

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Wände aus Beton, die keine Bewehrung enthalten oder deren Bewehrung nicht den Mindestanforderungen der DIN EN 1992-1-1 entspricht.
Auch bei unbewehrten Wänden muss die Ableitung von waagerechten Kräften der Deckenscheiben über die Wände sichergestellt sein.
Bei unbewehrte Wände müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Schwindrissen ergriffen werden. In Höhe der Deckenscheiben ist dazu ein Ringanker vorzusehen.
Querschnittsschwächungen (z. B. Aussparungen oder Durchbrüche) führen bei unbewehrten Wänden oft zu Rissen, die von diesen Schwächungen ausgehen.
Wände sind überwiegend auf Druck beanspruchte Bauteile. Biegemomente können in Wänden im Wohnungsbau nur infolge

  • außermittig am Wandkopf und Wandfuß eingeleiteter Normalkräfte,
  • Verformungen der Wand und
  • Horizontalkräften aus Wind oder z.B. bei Keller-Außenwänden aus Erddruck

entstehen. Den Biegemomenten aus Erdruck wirken Momente aus der Deckenverdrehung entgegen. Die mittlerweile durch DIN EN 1992 ersetzte DIN 1045-1 bestimmte für die Ermittlung dieser „entlastenden“ Momente eine Lastausmitte e, mit der die Normalkraft N in die Wand eingeleitet wird, von einem Sechstel der Wanddicke. Eine Finite-Elemente-Parameterstudie zeigt aber, dass diese Lastausmitte e mit einem Drittel der Wanddicke angesetzt werden kann. Damit ergeben sich viermal größere rückdrehende Momente als nach den Annahmen der DIN 1045-1:2001. Eine vom Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. in Auftrag gegebene Typenstatik schuf die Voraussetzungen, unter diesem Ansatz die Beton eigene hohe Tragfähigkeit auch bei unbewehrten Kellerwänden voll ausnutzen zu können und sehr schlanke Wandquerschnitte zu planen.

Literatur

  • Schlanke Wände und große Deckenspannweiten im Wohnungsbau. In opusC 4/2012, S. 56-60