Übereinstimmungszeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:UE_Zeichen.jpg|mini|gerahmt|Übereinstimmungszeichen]]Die Übereinstimmungserklärung und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) abzugeben.
[[Datei:UE_Zeichen.jpg|mini|gerahmt|<small>Übereinstimmungs-zeichen des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbeton-fertigteile e.V.</small>]]
Das Kennzeichnung eines Bauprodukts mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zeigt an, dass der Hersteller erklärt, dass sein Produkt mit den zugrundeliegenden technischen Regeln übereinstimmt ([[Übereinstimmungsnachweis]]).<br />
Das Übereinstimmungszeichen muss der Länderverordnung über das Übereinstimmungszeichen entsprechen. Basis ist die Muster-Übereinstimmungszeichen-Verordnung (MÜZVO) der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz. In dem Ü enthalten sein muss der Name des Herstellers/Herstellwerks, die Grundlage der Übereinstimmungsbestätigung (z. B. die entsprechende eingeführte technische Baubestimmung) und ggf. die Bezeichnung oder das Bildzeichen der Zertifizierungsstelle.<br>
Für Bauprodukte gemäß harmonisierten europäischen Normen gilt die [[CE-Kennzeichnung]].
 
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Überwachungsgemeinschaft]]
*[[Überwachungsgemeinschaft]]
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
*[[Gütezeichen]]
 
[[Category:Baustoffprüfung]]

Aktuelle Version vom 4. Juni 2024, 17:33 Uhr

Übereinstimmungs-zeichen des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbeton-fertigteile e.V.

Das Kennzeichnung eines Bauprodukts mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zeigt an, dass der Hersteller erklärt, dass sein Produkt mit den zugrundeliegenden technischen Regeln übereinstimmt (Übereinstimmungsnachweis).
Das Übereinstimmungszeichen muss der Länderverordnung über das Übereinstimmungszeichen entsprechen. Basis ist die Muster-Übereinstimmungszeichen-Verordnung (MÜZVO) der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz. In dem Ü enthalten sein muss der Name des Herstellers/Herstellwerks, die Grundlage der Übereinstimmungsbestätigung (z. B. die entsprechende eingeführte technische Baubestimmung) und ggf. die Bezeichnung oder das Bildzeichen der Zertifizierungsstelle.
Für Bauprodukte gemäß harmonisierten europäischen Normen gilt die CE-Kennzeichnung.

Siehe auch