Zerstörende Betonprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Prüfverfahren, bei dem [[Probekörper]] (i. d. R. Bohrkerne) aus dem Bauwerk entnommen werden. Übliche Bohrkerndurchmesser sind 150 mm und 100 mm, im Sonderfall bei feingliedrigen und stark bewehrten Bauteilen auch 50 mm. Das Verhältnis von h/d des fertigen [[Probekörper]]s sollte etwa 1.0 sein, wobei auf jeden Fall die alte Bauwerksoberfläche einige Zentimeter tief abzusägen ist. An diesen [[Probekörper]]n wird die [[Druckfestigkeit]] geprüft.
Prüfverfahren, bei dem [[Probekörper]] (i. d. R. Bohrkerne) aus dem Bauwerk entnommen werden. Übliche Bohrkerndurchmesser sind 150 mm und 100 mm, im Sonderfall bei feingliedrigen und stark bewehrten Bauteilen auch 50 mm. Das Verhältnis von h/d des fertigen [[Probekörper]]s sollte etwa 1.0 sein, wobei auf jeden Fall die alte Bauwerksoberfläche einige Zentimeter tief abzusägen ist. An diesen [[Probekörper]]n wird z. B. die [[Druckfestigkeit]] geprüft.


== Siehe auch: ==
== Siehe auch: ==

Version vom 24. Februar 2015, 09:42 Uhr

Prüfverfahren, bei dem Probekörper (i. d. R. Bohrkerne) aus dem Bauwerk entnommen werden. Übliche Bohrkerndurchmesser sind 150 mm und 100 mm, im Sonderfall bei feingliedrigen und stark bewehrten Bauteilen auch 50 mm. Das Verhältnis von h/d des fertigen Probekörpers sollte etwa 1.0 sein, wobei auf jeden Fall die alte Bauwerksoberfläche einige Zentimeter tief abzusägen ist. An diesen Probekörpern wird z. B. die Druckfestigkeit geprüft.

Siehe auch:


Literatur

  • Iken, Hans W. u.a.: Iken, Hans W. u.a.: Handbuch der Betonprüfung. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2012. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2012