Werkseigene Produktionskontrolle

Aus beton.wiki
Version vom 13. Mai 2020, 11:36 Uhr von Buechel (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Von allen Herstellern von Frischbeton muss im Rahmen des Übereinstimmungsnachweises eine werkseigene Produktionskontrolle (vorm. Eigenüberwachung) durchgeführt werden, die alle Maßnahmen umfassen muss, die für die Erzielung der Übereinstimmung (Konformität) des Betons mit den festgelegten Anforderungen erforderlich sind. Hierzu zählen u. a. Baustoffauswahl, Betonzusammensetzung, Überwachung und Prüfung der Ausgangsstoffe, der Vorrichtungen für die Lagerung, der Wäge- und Messeinrichtungen, des Mischers und der Steuerungsgeräte – z.B. zum Messen der Oberflächenfeuchte der Gesteinskörnungen – sowie der Eigenschaften des Frisch- und Festbetons. Die mit der werkseigenen Produktionskontrolle befasste Stelle muss von einem in Betontechnik und Betonherstellung erfahrenen Fachmann (z. B. Betoningenieur) geleitet werden.