Wasserundurchlässiger Beton

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Wasserundurchläsigkeit wird dort benötigt, wo Betonbauteile längere Zeit einseitig dem Wasser ausgesetzt sind (z. B. Wasserbehälter, Schleusen, Schwimmbecken oder Rohrleitungen). Die zulässige Wassereindringtiefe muss vertraglich vereinbart werden. Die Prüfung der Wassereindringtiefe erfolgt nach DIN EN 12390-8 an drei Probekörpern. DIN 1045-2 legt Grenzwerte für die Zusammensetzung eines wasserundurchlässigen Beton fest.

Literatur