Wandöffnungen

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Türen, Fenster, Durchgänge u.ä. zählen zu den Wandöffnungen.

Im Stahlbetonbau können Zusatzbewehrungen für Unterzüge und Pfeiler über und neben den Öffnungen im Wandquerschnitt untergebracht werden.

Es kann über der Öffnung eine Gewölbewirkung angenommen werden, wenn neben und oberhalb des Trägers keine störenden Öffnungen liegen und der Gewölbeschub aufgenommen werden kann. Als Belastung braucht dann nur das Gewicht des Teils der Wände eingesetzt zu werden, der durch ein gleichseitiges Dreieck über dem Träger umschlossen wird.

Gleichmäßig verteilte Deckenlasten werden nur innerhalb dieses Belastungsdreiecks als gleichmäßig verteilte Lasten angesetzt.