Wärmeschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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im Hochbau
im Hochbau
Der Wärmeschutz im Hochbau umfasst alle Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeübertragung durch die Umfassungsflächen eines Gebäudes und durch die Trennflächen von Räumen unterschiedlicher Temperaturen.


Der Wärmeschutz hat bei Gebäuden Bedeutung für:
Der Wärmeschutz hat bei Gebäuden Bedeutung für:
* die Gesundheit der Bewohner durch ein hygienisches [[Raumklima]],
* den Schutz der Baukonstruktion vor klimabedingten Feuchteeinwirkungen und deren Folgeschäden ([[Feuchteschutz]]),
* einen geringeren Energieverbrauch bei der Heizung und Kühlung,
* die Herstellung- und Nutzungskosten.


- die Gesundheit der Bewohner durch ein hygienisches [[Raumklima]],
Der Wärmeschutz soll vor allem ein der Gebäudenutzung angepasstes behagliches Raumklima sichern, und das unter wechselnden außenklimatischen Einflüssen im Winter und im Sommer bei möglichst geringem Aufwand für die Herstellung, die Instandhaltung und die Heizung der Gebäude. Aufgabe des Wärmeschutzes ist es aber auch, Feuchtigkeitsschäden als Folge von Kondenswasser-Niederschlag an den Oberflächen und im Inneren der Bauteile zu verhindern und so die Funktionsfähigkeit der Gebäude dauernd aufrechtzuerhalten. Mit steigenden Energiepreisen und Umweltbewusstsein tritt auch die Energieeinsparung immer mehr in den Vordergrund.<br>
 
Die Bundesregierung hatte bereits 1990 beschlossen, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 25 % bezogen auf das Jahr 1990 zu reduzieren. Hiermit sollte ein Beitrag zum Klimaschutzprogramm der internationalen Staatengemeinschaft geleistet werden, denn noch immer stellt der Energieverbrauch im Gebäudebereich mit rund einem Drittel einen erheblichen Anteil an den gesamten CO2-Emissionen in Deutschland dar. <br>
- den Schutz der Baukonstruktion vor klimabedingten Feuchteeinwirkungen und deren Folgeschäden ([[Feuchteschutz]]),
Am 1. November 2020 ist das neue GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020) in Kraft getreten und hat das  Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst. Durch Mindestanforderungen an den Wärmeschutz der Bauteile im Winter nach DIN 4108-2 in Verbindung mit den erforderlichen Maßnahmen des klimabedingten [[Feuchteschutz|Feuchteschutzes]] wird den Bewohnern von Gebäuden eine hygienisch einwandfreie Lebensweise ermöglicht sowie ein dauerhafter Schutz der Baukonstruktion gegen klimabedingte Feuchteeinwirkungen sichergestellt. Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz im Sommer sollen ein behagliches Raumklima erzielen, einer hohen Erwärmung der Aufenthaltsräume infolge sommerlicher Wärmeentwicklung entgegenwirken sowie die Notwendigkeit einer Kühlung von Aufenthaltsräumen vermeiden.<br>
 
Mit ansteigendem [[Wärmedämmung|Dämmniveau]] übt die Gebäudedichtheit einen zunehmenden Einfluss auf den Wärmeverlust aus. Die GEG 2020 fordert daher, dass bei Neubauten – unabhängig vom Gebäudetyp – die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dem Stand der Technik entsprechend dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet werden, jedoch einen zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel erlauben muss.
- einen geringeren Energieverbrauch bei der Heizung und Kühlung,


- die Herstellung- und Nutzungskosten.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 28. Januar 2021, 14:24 Uhr

im Hochbau

Der Wärmeschutz hat bei Gebäuden Bedeutung für:

  • die Gesundheit der Bewohner durch ein hygienisches Raumklima,
  • den Schutz der Baukonstruktion vor klimabedingten Feuchteeinwirkungen und deren Folgeschäden (Feuchteschutz),
  • einen geringeren Energieverbrauch bei der Heizung und Kühlung,
  • die Herstellung- und Nutzungskosten.

Der Wärmeschutz soll vor allem ein der Gebäudenutzung angepasstes behagliches Raumklima sichern, und das unter wechselnden außenklimatischen Einflüssen im Winter und im Sommer bei möglichst geringem Aufwand für die Herstellung, die Instandhaltung und die Heizung der Gebäude. Aufgabe des Wärmeschutzes ist es aber auch, Feuchtigkeitsschäden als Folge von Kondenswasser-Niederschlag an den Oberflächen und im Inneren der Bauteile zu verhindern und so die Funktionsfähigkeit der Gebäude dauernd aufrechtzuerhalten. Mit steigenden Energiepreisen und Umweltbewusstsein tritt auch die Energieeinsparung immer mehr in den Vordergrund.
Die Bundesregierung hatte bereits 1990 beschlossen, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 25 % bezogen auf das Jahr 1990 zu reduzieren. Hiermit sollte ein Beitrag zum Klimaschutzprogramm der internationalen Staatengemeinschaft geleistet werden, denn noch immer stellt der Energieverbrauch im Gebäudebereich mit rund einem Drittel einen erheblichen Anteil an den gesamten CO2-Emissionen in Deutschland dar.
Am 1. November 2020 ist das neue GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020) in Kraft getreten und hat das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst. Durch Mindestanforderungen an den Wärmeschutz der Bauteile im Winter nach DIN 4108-2 in Verbindung mit den erforderlichen Maßnahmen des klimabedingten Feuchteschutzes wird den Bewohnern von Gebäuden eine hygienisch einwandfreie Lebensweise ermöglicht sowie ein dauerhafter Schutz der Baukonstruktion gegen klimabedingte Feuchteeinwirkungen sichergestellt. Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz im Sommer sollen ein behagliches Raumklima erzielen, einer hohen Erwärmung der Aufenthaltsräume infolge sommerlicher Wärmeentwicklung entgegenwirken sowie die Notwendigkeit einer Kühlung von Aufenthaltsräumen vermeiden.
Mit ansteigendem Dämmniveau übt die Gebäudedichtheit einen zunehmenden Einfluss auf den Wärmeverlust aus. Die GEG 2020 fordert daher, dass bei Neubauten – unabhängig vom Gebäudetyp – die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dem Stand der Technik entsprechend dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet werden, jedoch einen zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel erlauben muss.


Siehe auch