Wände: Unterschied zwischen den Versionen

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Die den Raum seitlich abschließenden Bauwerksteile. Neben der raumabschließenden Funktion haben sie noch statische und bauphysikalische Aufgaben. Entsprechend der statischen Aufgaben unterscheidet man tragende, aussteifende und nicht[[tragende Wände]]. Maßgebend für die Berechnung und Ausführung ist DIN EN 1992-1-1 für Wände aus Beton und Stahlbeton sowie DIN EN 1996-1-1 für W. aus Mauerwerk.
Die den Raum seitlich abschließenden Bauwerksteile. Neben der raumabschließenden Funktion haben sie noch statische und bauphysikalische Aufgaben. Entsprechend der statischen Aufgaben unterscheidet man [[Tragende Wände|tragende]], [[Aussteifende Wände|aussteifende]] und [[Nichttragende Innenwände|nicht tragende Wände]]. Wände im Sinne von DIN EN 1992-1-1 sind Stahlbetonwände, deren Wandlänge mindestens der vierfachen Wanddicke entspricht.<br />
 
Maßgebend für die Berechnung und Ausführung sind DIN EN 1992-1-1 für Wände aus Beton und Stahlbeton sowie DIN EN 1996-1-1 für Wände aus Mauerwerk.<br />
Nach bauphysikalischen Gesichtspunkten lassen sich folgende Wandarten unterscheiden:
Nach bauphysikalischen Gesichtspunkten lassen sich folgende Wandarten unterscheiden:
 
*Wände mit Anforderungen an den [[Wärmeschutz]]:
- Wände mit Anforderungen an den Wärmeschutz:
**Hierzu zählen alle [[Außenwände]] von Räumen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, sowie Wohnungstrenn- und Treppenraumwände.
 
*Wände mit Anforderungen an den Schallschutz:
Hierzu zählen alle [[Außenwände]] von Räumen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, sowie Wohnungstrenn- und Treppenraumwände.
**In diese Gruppe gehören alle Wohnungstrenn- und Treppenraumwände. Eine bestimmte Mindest-Schalldämmung wird aber auch von Wände verlangt, die beispielsweise Arbeits-, Maschinen- und Gemeinschaftsräume sowie Gaststätten von Wohnräumen trennen.
 
*Wände mit Anforderungen an den [[Brandschutz]]:
- Wände mit Anforderungen an den Schallschutz:
**Hierbei handelt es sich speziell um [[Brandwände]], die das Übergreifen von Feuer auf benachbarte Bauteile verhindern oder verzögern sollen.
 
In diese Gruppe gehören alle Wohnungstrenn- und Treppenraumwände. Eine bestimmte Mindest-Schalldämmung wird aber auch von Wände verlangt, die beispielsweise Arbeits-, Maschinen- und Gemeinschaftsräume sowie Gaststätten von Wohnräumen trennen.
 
- Wände mit Anforderungen an den Brandschutz:
 
Hierbei handelt es sich speziell um [[Brandwände]], die das Übergreifen von Feuer auf benachbarte Bauteile verhindern oder verzögern sollen.
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[aussteifende Wände]]
*[[nichttragende Innenwände]]
*[[tragende Wände]]
*[[Keller-Außenwände]]
*[[Keller-Außenwände]]
*[[Innenwände]]
*[[Innenwände]]
*[[Mauerwerk]]
*[[Mauerwerk]]
*[[unbewehrte Wände]]
*[[unbewehrte Wände]]

Aktuelle Version vom 7. März 2016, 11:59 Uhr

Die den Raum seitlich abschließenden Bauwerksteile. Neben der raumabschließenden Funktion haben sie noch statische und bauphysikalische Aufgaben. Entsprechend der statischen Aufgaben unterscheidet man tragende, aussteifende und nicht tragende Wände. Wände im Sinne von DIN EN 1992-1-1 sind Stahlbetonwände, deren Wandlänge mindestens der vierfachen Wanddicke entspricht.
Maßgebend für die Berechnung und Ausführung sind DIN EN 1992-1-1 für Wände aus Beton und Stahlbeton sowie DIN EN 1996-1-1 für Wände aus Mauerwerk.
Nach bauphysikalischen Gesichtspunkten lassen sich folgende Wandarten unterscheiden:

  • Wände mit Anforderungen an den Wärmeschutz:
    • Hierzu zählen alle Außenwände von Räumen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, sowie Wohnungstrenn- und Treppenraumwände.
  • Wände mit Anforderungen an den Schallschutz:
    • In diese Gruppe gehören alle Wohnungstrenn- und Treppenraumwände. Eine bestimmte Mindest-Schalldämmung wird aber auch von Wände verlangt, die beispielsweise Arbeits-, Maschinen- und Gemeinschaftsräume sowie Gaststätten von Wohnräumen trennen.
  • Wände mit Anforderungen an den Brandschutz:
    • Hierbei handelt es sich speziell um Brandwände, die das Übergreifen von Feuer auf benachbarte Bauteile verhindern oder verzögern sollen.

Siehe auch