Verarbeitbarkeitszeit: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Verzoegerter beton.jpg|mini|Begriffe bei verzögertem Beton]]
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Gemäß DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) ist die Verarbeitbarkeitszeit der Zeitraum, in dem der Beton mit den vorgesehenen Geräten auf der [[Baustelle]] verdichtbar ist. Die Verarbeitbarkeitszeit wird bei [[Baustellenbeton]] ab Herstellung, bei [[Transportbeton]] ab Übergabe auf der Baustelle gerechnet.<br>
Gemäß DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) ist die Verarbeitbarkeitszeit der Zeitraum, in dem der Beton mit den vorgesehenen Geräten auf der [[Baustelle]] [[Verdichtbarkeit|verdichtbar]] ist. Die Verarbeitbarkeitszeit wird bei [[Baustellenbeton]] ab Herstellung, bei [[Transportbeton]] ab Übergabe auf der Baustelle gerechnet.<br>
Während dieser Verarbeitbarkeitszeit muss der [[Frischbeton]] alle Verfahrensschritte von der [[Betonherstellung|Herstellung]] über Befördern, [[Verarbeiten]] und [[Nachbehandlung]] durchlaufen können, die notwendig sind, damit aus dem in Form gebrachten Baustoff während der [[Erhärten|Erhärtung]] das Bauteil mit den geplanten Gebrauchseigenschaften entsteht.<br>
Während dieser Verarbeitbarkeitszeit muss der [[Frischbeton]] alle Verfahrensschritte von der [[Betonherstellung|Herstellung]] über Befördern, [[Verarbeiten]] und [[Nachbehandlung]] durchlaufen können, die notwendig sind, damit aus dem in Form gebrachten Baustoff während der [[Erhärten|Erhärtung]] das Bauteil mit den geplanten Gebrauchseigenschaften entsteht.<br>
Die Verarbeitbarkeitszeit kann durch Zugabe von verzögernden [[Betonzusatzmittel|Betonzusatzmitteln]] ([[Verzögerer]]) verlängert werden (Verzögerungszeit). Bei einer Verzögerungszeit von drei Stunden und mehr ist die DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) anzuwenden. Dies hat Auswirkungen u. a. auf die [[Überwachungsklassen|Überwachungspflicht]] (ÜK 2 bei mehr als 12 Stunden Verarbeitbarkeitszeit).
Die Verarbeitbarkeitszeit kann durch Zugabe von verzögernden [[Betonzusatzmittel|Betonzusatzmitteln]] ([[Verzögerer]]) verlängert werden (Verzögerungszeit). Bei einer Verzögerungszeit von drei Stunden und mehr ist die DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) anzuwenden. Dies hat Auswirkungen u. a. auf die [[Überwachungsklassen|Überwachungspflicht]] (ÜK 2 bei mehr als 12 Stunden Verarbeitbarkeitszeit).

Version vom 22. Januar 2019, 19:33 Uhr

Begriffe bei verzögertem Beton

Gemäß DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) ist die Verarbeitbarkeitszeit der Zeitraum, in dem der Beton mit den vorgesehenen Geräten auf der Baustelle verdichtbar ist. Die Verarbeitbarkeitszeit wird bei Baustellenbeton ab Herstellung, bei Transportbeton ab Übergabe auf der Baustelle gerechnet.
Während dieser Verarbeitbarkeitszeit muss der Frischbeton alle Verfahrensschritte von der Herstellung über Befördern, Verarbeiten und Nachbehandlung durchlaufen können, die notwendig sind, damit aus dem in Form gebrachten Baustoff während der Erhärtung das Bauteil mit den geplanten Gebrauchseigenschaften entsteht.
Die Verarbeitbarkeitszeit kann durch Zugabe von verzögernden Betonzusatzmitteln (Verzögerer) verlängert werden (Verzögerungszeit). Bei einer Verzögerungszeit von drei Stunden und mehr ist die DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) anzuwenden. Dies hat Auswirkungen u. a. auf die Überwachungspflicht (ÜK 2 bei mehr als 12 Stunden Verarbeitbarkeitszeit).

Literatur