Unterkorn: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Ueberkorn_Unterkorn.jpg|mini|gerahmt|Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn]]
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Nach DIN EN 12620 der [[Siebdurchgang]] einer [[Korngruppe]], der beim [[Siebversuch]] durch das untere [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] hindurchfällt.<br>
Nach DIN EN 12620 der [[Siebdurchgang]] einer [[Korngruppe]], der beim [[Siebversuch]] durch das untere [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] hindurchfällt.<br>
Bei [[feine Gesteinskörnung|feinen Gesteinskörnungen]] ist gemäß DIN EN 12620 kein Unterkorn erlaubt. Bei [[grobe Gesteinskörnung|groben Gesteinskörnungen]] ist ein Unterkorn von maximal 20 % bzw. 15 % zulässig, wovon aber nur bis zu 5 % [[Siebdurchgang]] auf dem Sieb mit der Siebweite d/2 erlaubt ist.
Bei [[feine Gesteinskörnung|feinen Gesteinskörnungen]] ist gemäß DIN EN 12620 Tabelle 2 kein Unterkorn erlaubt. Bei [[grobe Gesteinskörnung|groben Gesteinskörnungen]] ist ein Unterkorn von maximal 20 % bzw. 15 % zulässig, wovon aber nur bis zu 5 % [[Siebdurchgang]] auf dem Sieb mit der Siebweite d/2 erlaubt ist.


== Literatur ==
== Literatur ==

Aktuelle Version vom 21. März 2019, 12:40 Uhr

Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn

Nach DIN EN 12620 der Siebdurchgang einer Korngruppe, der beim Siebversuch durch das untere Prüfsieb hindurchfällt.
Bei feinen Gesteinskörnungen ist gemäß DIN EN 12620 Tabelle 2 kein Unterkorn erlaubt. Bei groben Gesteinskörnungen ist ein Unterkorn von maximal 20 % bzw. 15 % zulässig, wovon aber nur bis zu 5 % Siebdurchgang auf dem Sieb mit der Siebweite d/2 erlaubt ist.

Literatur

Siehe auch