Uferbefestigung

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An den Böschungen von Flüssen, Kanälen und an der Küsten können Uferbefestigungen durch offene (durchlässige) und geschlossene Deckwerke aus Betonsteinen ausgeführt werden. Offene Deckwerke ermöglichen einen raschen Spiegelausgleich zwischen Außenwasser und Grundwasser, was besonders für Flüsse und Kanäle vorteilhaft ist.
Gewässersohlen und Böschungen in und an Bundeswasserstraßen müssen gegen Beanspruchungen aus natürlichen und schiffserzeugten Wellen und Strömungen geschützt werden. Nicht erst mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) im Jahr 2000 haben ökologische Gesichtspunkte bei der Ufersicherung einen hohen Stellenwert. Schonende Maßnahmen wie strömungstechnische Optimierungen oder pflanzliche Ufersicherung werden bevorzugt, reichen aber an vielen Stellen nicht aus. Hier erfolgt diese Sicherung mit technischen Deckwerken aus Steinschüttungen oder Spundwänden. Komponenten der Deckwerke sind:

  • die erosionssichere Deckschicht als Steinschüttung,
  • ein darunter liegender geotextiler oder mineralischer Filter und
  • bei Bedarf eine Oberflächendichtung.

Um die Standfestigkeit zu erhöhen, kann die Steinschüttung zusätzlich mit zementgebundenen Stoffen verklammert werden. Dieses Verklammern führt im Gegensatz zum früher häufig angewandten Vollverguss zu Materialeinsparungen und durch den möglichen Wasserdruckausgleich auch meist zu besserer Stabilität des Bauwerks. Bei der Verklammerung bleiben alle biologischen Vorteile der Schüttsteinbauweise erhalten.