Trittschallschutz

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Die verschiedenen Arten der Schallanregung

Trittschall wird in DIN 4109-1 definiert als Schall, der beim Begehen und bei ähnlicher Anregung einer Decke oder Treppe als Körperschall entsteht (Bild). Hierbei wird die Geschossdecke bzw. Treppe in Biegeschwingungen versetzt. Körperschall (sich in festen Körpern ausbreitender Schall) strahlt nicht nur in den darunter liegenden Raum ab, sondern wird durch die Decke und die angrenzenden (flankierenden) Bauteile weitergeleitet. Die dort auftretenden Biegeschwingungen versetzen die Luftteilchen in benachbarten Räumen in Schwingung und werden damit als Luftschall hörbar.
Der Widerstand, den eine Decke dieser Übertragung entgegenstellt, heißt Trittschallschutz.
Anders als beim Luftschallschutz können beim der Trittschallschutz nur geringe Verbesserungen durch eine Erhöhung der flächenbezogenen Masse erreicht werden. Bei Decken und Treppenpodesten lässt sich eine deutliche Steigerung der Trittschalldämmwerte durch einen Estrich auf Dämmschicht (Schwimmender Estrich) erreichen. Bei Treppenstufen in Mehrfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern sind solche Konstruktionen, die von vornherein die Anregung von Körperschall behindern, baupraktisch nicht möglich. Hier kann nur die Übertragung des in der Treppe angeregten Körperschalls in angrenzende Bauteile verhindert werden. Hierfür stehen für Treppenläufe aus Ortbeton oder Betonfertigteilen bewährte System zur Verfügung.


Literatur

  • InformationsZentrum Beton GmbH: Planungsatlas für den Hochbau. https://planungsatlas-hochbau.de/
  • DIN 4109-1:2018-01: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen