Ständige Betonprüfstelle: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 eingebaut, muss das Bauunternehmen über eine ständige Betonprüfstelle verfügen, die von einem Fachmann mit erweiterten betontechnologischen Kenntnissen geleitet wird. Außerdem müssen die Ergebnisse der Überwachung wie auch der Einbau des Betons durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle überprüft werden (Fremdüberwachung). Zu den Aufgaben der Prüfstelle gehören neben der Überwachungstätigkeit auch die Beratung des Bauunternehmens auf der Baustelle und die regelmäßige Schulung des Baustellenfachpersonals.<br>Bedient sich das Bauunternehmen einer nicht unternehmenseigenen Prüfstelle, so sind die Prüfungsaufgaben der Prüfstelle durch schriftliche Vereinbarung zu übertragen. Diese Vereinbarung muss mindestens eine Laufzeit von einem Jahr haben. Dabei darf das Bauunternehmen keine Prüfstelle beauftragen, die auch den Hersteller des Betons überwacht oder von diesem wirtschaftlich abhängig ist.
Wird Beton der [[Überwachungsklassen]] 2 und 3 eingebaut, muss das Bauunternehmen über eine ständige Betonprüfstelle verfügen, die von einem Fachmann mit erweiterten betontechnologischen Kenntnissen geleitet wird ([[Betontechnologe]]/[[Betoningenieur]]). Außerdem müssen die Ergebnisse der Überwachung wie auch der Einbau des Betons durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle überprüft werden ([[Fremdüberwachung]]). Zu den Aufgaben der Prüfstelle gehören neben der Überwachungstätigkeit auch die Beratung des Bauunternehmens auf der [[Baustelle]] und die regelmäßige Schulung des Baustellenfachpersonals.<br>Bedient sich das Bauunternehmen einer nicht unternehmenseigenen [[Prüfstelle]], so sind die Prüfungsaufgaben der [[Prüfstelle]] durch schriftliche Vereinbarung zu übertragen. Diese Vereinbarung muss mindestens eine Laufzeit von einem Jahr haben. Dabei darf das Bauunternehmen keine [[Prüfstelle]] beauftragen, die auch den Hersteller des Betons überwacht oder von diesem wirtschaftlich abhängig ist.

Version vom 12. Februar 2015, 11:59 Uhr

Wird Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 eingebaut, muss das Bauunternehmen über eine ständige Betonprüfstelle verfügen, die von einem Fachmann mit erweiterten betontechnologischen Kenntnissen geleitet wird (Betontechnologe/Betoningenieur). Außerdem müssen die Ergebnisse der Überwachung wie auch der Einbau des Betons durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle überprüft werden (Fremdüberwachung). Zu den Aufgaben der Prüfstelle gehören neben der Überwachungstätigkeit auch die Beratung des Bauunternehmens auf der Baustelle und die regelmäßige Schulung des Baustellenfachpersonals.
Bedient sich das Bauunternehmen einer nicht unternehmenseigenen Prüfstelle, so sind die Prüfungsaufgaben der Prüfstelle durch schriftliche Vereinbarung zu übertragen. Diese Vereinbarung muss mindestens eine Laufzeit von einem Jahr haben. Dabei darf das Bauunternehmen keine Prüfstelle beauftragen, die auch den Hersteller des Betons überwacht oder von diesem wirtschaftlich abhängig ist.