Normen: Unterschied zwischen den Versionen

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Herausgegebene Ergebnisse der Normungsarbeit, d. h. der auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene durchgeführten Arbeit für die Normung<br>
"''Eine Norm ist ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt. Sie schafft somit Klarheit über deren Eigenschaften, erleichtert den freien Warenverkehr und fördert den Export. Sie unterstützt die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung. Sie dient der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen.''" Quelle: [[DIN]]<br>
Normen stellen zum Zeitpunkt der Herausgabe den Stand der technischen Entwicklung dar. Bei der Anwendung ist folglich immer zu prüfen, ob der Inhalt noch den "anerkannten Regeln der Technik" entspricht. Eine Deutsche Norm ist eine im [[DIN]] aufgestellte und mit dem [[DIN]]-Zeichen herausgegebene Norm, kurz [[DIN]]-Norm genannt. Europäische Normen werden vom [[CEN]] mit der Kurzbezeichnung EN herausgegeben.<br>
 
Technische Normen sind keine Rechtsnormen (Gesetze). Das DIN schreibt dazu: Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.<br>
Technische Normen sind keine Rechtsnormen (Gesetze). Das DIN schreibt dazu: "''Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen''".<br>
In Deutschland kann der Gesetzgeber über das Bauordnungsrecht zur Einhaltung von Normen verpflichten.
In Deutschland kann der Gesetzgeber über das Bauordnungsrecht zur Einhaltung von Normen verpflichten.<br>
Normen stellen zum Zeitpunkt der Herausgabe den Stand der technischen Entwicklung dar. Bei der Anwendung ist folglich immer zu prüfen, ob der Inhalt noch den "anerkannten Regeln der Technik" entspricht.<br>
Eine Deutsche Norm ist eine im [[DIN]] aufgestellte und mit dem [[DIN]]-Zeichen herausgegebene Norm, kurz [[DIN]]-Norm genannt.<br>
Die europäische Normung tritt zunehmend in den Vordergrund. Eine der zentralen Zielsetzungen der Europäischen Union besteht darin, einen europäischen Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Waren und Dienstleistungen ohne nationale Handelshemmnisse zu schaffen. Der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen wird auch durch sehr unterschiedliche und teilweise widersprechende Anforderungen an Produkte und Ingenieurleistungen in den nationalen Regelwerken der Mitgliedsstaaten behindert. Die EU-Kommission hat zur Vereinheitlichung sogenannte Produktverordnungen, z. B. die EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO), erlassen, die aber nur grundlegende Anforderungen mit einheitlicher Systematik enthalten. Die eigentliche technische Konkretisierung der Inhalte erfolgt über harmonisierte europäische Normen.<br>
Harmonisierte Normen sind europäische Normen für Produkte. Sie werden durch die Organisationen [[CEN]], CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung; französisch: Comité Européen de Normalisation Électrotechnique) und ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen; englisch European Telecommunications Standards Institute) im Auftrag der Europäischen Kommission und der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation; englisch European Free Trade Association) erarbeitet. Das heißt, es liegt ein Normungsauftrag (Mandat) an diese europäischen Normungsorganisationen vor. Harmonisierte Normen müssen von den Mitgliedsstaaten unverzüglich in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei dürfen nur in der Norm dafür vorgesehene Parameter national unterschiedlich geregelt werden.<br>
Darüber hinaus kann das [[CEN]] auf Antrag seiner Mitglieder tätig werden und sogenannte nicht harmonisierte europäische Normen wie z. B. die europäische Betonnorm EN 206 schaffen. <br>
Europäische Normen werden vom CEN mit der Kurzbezeichnung EN herausgegeben.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 13. Mai 2020, 11:37 Uhr

"Eine Norm ist ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt. Sie schafft somit Klarheit über deren Eigenschaften, erleichtert den freien Warenverkehr und fördert den Export. Sie unterstützt die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung. Sie dient der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen." Quelle: DIN

Technische Normen sind keine Rechtsnormen (Gesetze). Das DIN schreibt dazu: "Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen".
In Deutschland kann der Gesetzgeber über das Bauordnungsrecht zur Einhaltung von Normen verpflichten.
Normen stellen zum Zeitpunkt der Herausgabe den Stand der technischen Entwicklung dar. Bei der Anwendung ist folglich immer zu prüfen, ob der Inhalt noch den "anerkannten Regeln der Technik" entspricht.
Eine Deutsche Norm ist eine im DIN aufgestellte und mit dem DIN-Zeichen herausgegebene Norm, kurz DIN-Norm genannt.
Die europäische Normung tritt zunehmend in den Vordergrund. Eine der zentralen Zielsetzungen der Europäischen Union besteht darin, einen europäischen Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Waren und Dienstleistungen ohne nationale Handelshemmnisse zu schaffen. Der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen wird auch durch sehr unterschiedliche und teilweise widersprechende Anforderungen an Produkte und Ingenieurleistungen in den nationalen Regelwerken der Mitgliedsstaaten behindert. Die EU-Kommission hat zur Vereinheitlichung sogenannte Produktverordnungen, z. B. die EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO), erlassen, die aber nur grundlegende Anforderungen mit einheitlicher Systematik enthalten. Die eigentliche technische Konkretisierung der Inhalte erfolgt über harmonisierte europäische Normen.
Harmonisierte Normen sind europäische Normen für Produkte. Sie werden durch die Organisationen CEN, CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung; französisch: Comité Européen de Normalisation Électrotechnique) und ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen; englisch European Telecommunications Standards Institute) im Auftrag der Europäischen Kommission und der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation; englisch European Free Trade Association) erarbeitet. Das heißt, es liegt ein Normungsauftrag (Mandat) an diese europäischen Normungsorganisationen vor. Harmonisierte Normen müssen von den Mitgliedsstaaten unverzüglich in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei dürfen nur in der Norm dafür vorgesehene Parameter national unterschiedlich geregelt werden.
Darüber hinaus kann das CEN auf Antrag seiner Mitglieder tätig werden und sogenannte nicht harmonisierte europäische Normen wie z. B. die europäische Betonnorm EN 206 schaffen.
Europäische Normen werden vom CEN mit der Kurzbezeichnung EN herausgegeben.

Siehe auch

Literatur

Büchel, Rainer: Vom Sinn der Normung. In: VDB-information 109/10