Mindestzementgehalt: Unterschied zwischen den Versionen

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In den relevanten Normen vorgesehene Mindestmenge an [[Zement]] in einem Kubikmeter Beton (u. a. erforderlich, um den [[Korrosionsschutz]] der [[Bewehrung]] sicherzustellen).
In den relevanten Normen vorgesehene Mindestmenge an [[Zement]] in einem Kubikmeter Beton (u. a. erforderlich, um den [[Korrosionsschutz]] der [[Bewehrung]] sicherzustellen).<br>
Durch die vom Planer festzulegenden [[Expositionsklassen]] wird die [[Betonzusammensetzung|Zusammensetzung]] des benötigten Betons in wesentlichen Zügen durch Vorgabe eines maximalen [[Wasserzementwert|Wasserzementwerts]] und eines Mindestzementgehalts festgelegt.<br>
Die Anrechnung bestimmter reaktiver [[Betonzusatzstoffe]] des Typs II auf den Mindestzementgehalt und Wasserzementwert ist möglich, wenn die Bedingungen nach DIN 1045-2, 5.2.5 eingehalten werden. So ist die Anrechenbarkeit von [[Flugasche]] nach DIN EN 450 beschränkt auf Betone, die mit den [[Zementarten]]
* [[Portlandzement]] (CEM I)
* Portlandsilikastaubzement (CEM II/A-D)
* [[Portlandhüttenzement]] (CEM II/A-S oder CEM II/B-S)
* [[Portlandschieferzement]] (CEM II/A-T oder CEM II/B-T)
* [[Portlandkalksteinzement]] (CEM II/A-LL)
* Portlandpuzzolanzement (CEM II/A-P)
* [[Portlandflugaschezement]] (CEM II/A-V)
* Portlandkompositzemente nach Tabelle F.3.2 (CEM II/A-M mit den Hauptbestandteilen S, D, P, V, T, LL)
* Portlandkompositzemente nach Tabelle F.3.2 (CEM II/B-M (S-D, S-T, D-T))
* [[Hochofenzement]] (CEM III/A)
* Hochofenzement (CEM III/B) mit bis 70 M.-% Hüttensand
hergestellt werden.<br>
Beim sogenannten k-Wert-Ansatz darf nur eine bestimmte Menge des Betonzusatzstoffs angerechnet werden. Maßgeblich ist bei Flugaschen ein k-Wert von 0,4 und bei Silicastaub von 1,0. Dann darf der Gehalt an Zement und der anrechenbaren Menge des Betonzusatzstoffs die angegebenen Mindestzementgehalte nicht unterschreiten.


== Siehe auch: ==
 
*[[Zementgehalt]]
== Literatur ==
*[[Expositionsklassen]]
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/B9.pdf Zement-Merkblatt B9: Expositionsklassen für Betonbauteile im Geltungsbereich des EC2]
*[http://shop.verlagbt.de/expertenwissen-baustoffe/beton-herstellung-nach-norm.html Pickhardt, Roland; Bose, Thomas; Schäfer, Wolfgang: Beton – Herstellung nach Norm. Arbeitshilfe für Ausbildung, Planung und Baupraxis; Verlag Bau+Technik GmbH, Erkrath 2016]

Version vom 11. August 2020, 14:05 Uhr

In den relevanten Normen vorgesehene Mindestmenge an Zement in einem Kubikmeter Beton (u. a. erforderlich, um den Korrosionsschutz der Bewehrung sicherzustellen).
Durch die vom Planer festzulegenden Expositionsklassen wird die Zusammensetzung des benötigten Betons in wesentlichen Zügen durch Vorgabe eines maximalen Wasserzementwerts und eines Mindestzementgehalts festgelegt.
Die Anrechnung bestimmter reaktiver Betonzusatzstoffe des Typs II auf den Mindestzementgehalt und Wasserzementwert ist möglich, wenn die Bedingungen nach DIN 1045-2, 5.2.5 eingehalten werden. So ist die Anrechenbarkeit von Flugasche nach DIN EN 450 beschränkt auf Betone, die mit den Zementarten

hergestellt werden.
Beim sogenannten k-Wert-Ansatz darf nur eine bestimmte Menge des Betonzusatzstoffs angerechnet werden. Maßgeblich ist bei Flugaschen ein k-Wert von 0,4 und bei Silicastaub von 1,0. Dann darf der Gehalt an Zement und der anrechenbaren Menge des Betonzusatzstoffs die angegebenen Mindestzementgehalte nicht unterschreiten.


Literatur