Leimanspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Zement (ggf. Mischbinder), Wasser, ggf. Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe bilden im [[Frischbeton]] den [[Zementleim]]. Der [[Zementleim]]anspruch ist abhängig von der Gesteinskörnung und von der [[Konsistenz]] des Betons.
Zement (ggf. Mischbinder), Wasser, ggf. Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe bilden im [[Frischbeton]] den [[Zementleim]]. Der [[Zementleim]]anspruch ist abhängig von der [[Gesteinskörnung]] und von der [[Konsistenz]] des Betons.


Gedrungene (kugelige, würfelige), glatte Gesteinskörner haben, da sie eine kleinere Oberfläche haben und sich besser verarbeiten und verdichten lassen, einen geringeren [[Zementleim]]anspruch als bruchraues, plattiges, längliches und splittriges Material.
Gedrungene (kugelige, würfelige), glatte Gesteinskörner haben, da sie eine kleinere Oberfläche haben und sich besser verarbeiten und verdichten lassen, einen geringeren [[Zementleim]]anspruch als bruchraues, plattiges, längliches und splittriges Material.

Version vom 11. Februar 2016, 12:05 Uhr

Zement (ggf. Mischbinder), Wasser, ggf. Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe bilden im Frischbeton den Zementleim. Der Zementleimanspruch ist abhängig von der Gesteinskörnung und von der Konsistenz des Betons.

Gedrungene (kugelige, würfelige), glatte Gesteinskörner haben, da sie eine kleinere Oberfläche haben und sich besser verarbeiten und verdichten lassen, einen geringeren Zementleimanspruch als bruchraues, plattiges, längliches und splittriges Material.

Der Zementleimanspruch wird durch Laborversuche bestimmt. Dazu wird Zementleim mit dem erforderlichen Wasserzementwert hergestellt und einer abgewogenen oberflächentrockenen Gesteinskörnungsmenge so lange zugegeben, bis die gewünschte Konsistenz erreicht ist. Dieses Verfahren ist besonders bei gebrochener Gesteinskörnung, bei Ausfallkörnungen oder bei hohen Mehlkorngehalten anzuwenden.

Siehe auch