Erstarren: Unterschied zwischen den Versionen

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Definierte Veränderung der [[Viskosität]] von [[Zementleim]] innerhalb zeitlich festgelegter Grenzen. <br />
Definierte Veränderung der [[Viskosität]] von [[Zementleim]] innerhalb zeitlich festgelegter Grenzen. <br />
Nach der Zugabe von [[Anmachwasser]] geht der flüssige [[Zementleim]] in den festen [[Zementstein]] über. Diese Zustandsänderung von flüssig nach fest geschieht nicht schlagartig. Es werden drei Phasen ([[Ansteifen]], Erstarren, [[Erhärten]]) unterschieden, die auch in dieser Reihenfolge zeitlich ablaufen. Ausgehend von einer Ausgangsviskosität (V<sub>0</sub>), der Normsteife, werden den drei Phasen Viskositätsbereiche zugeordnet. Die Erstarrungszeit wird definiert durch die Zeit zwischen dem Erreichen der [[Viskosität]] V<sub>A</sub> als Erstarrungsbeginn und dem Erreichen der [[Viskosität]] V<sub>E</sub> als Erstarrungsende. <br />
Nach der Zugabe von [[Anmachwasser]] geht der flüssige [[Zementleim]] in den festen [[Zementstein]] über. Diese Zustandsänderung von flüssig nach fest geschieht nicht schlagartig. Es werden drei Phasen ([[Ansteifen]], Erstarren, [[Erhärten]]) unterschieden, die auch in dieser Reihenfolge zeitlich ablaufen. Ausgehend von einer Ausgangsviskosität (V<sub>0</sub>), der Normsteife, werden den drei Phasen Viskositätsbereiche zugeordnet. Die Erstarrungszeit wird definiert durch die Zeit zwischen dem Erreichen der [[Viskosität]] V<sub>A</sub> als Erstarrungsbeginn und dem Erreichen der [[Viskosität]] V<sub>E</sub> als Erstarrungsende. <br />
Gemessen werden diese Viskositäten mit dem [[Nadelgerät von Vicat]].<br />
Die Viskosität von Zementleim wird mit dem [[Nadelgerät von Vicat]] beurteilt.<br />
Nach DIN EN 197-1 darf der Erstarrungsbeginn je nach [[Zementfestigkeitsklassen|Zementfestigkeitsklasse]] zwischen 45 und 75 Minuten eintreten. Das Erstarrungsende muss spätestens 12 Stunden nach dem Anmachen erreicht sein.
Nach DIN EN 197-1 darf der Erstarrungsbeginn je nach [[Zementfestigkeitsklassen|Zementfestigkeitsklasse]] zwischen 45 und 75 Minuten eintreten. Das Erstarrungsende muss spätestens 12 Stunden nach dem Anmachen erreicht sein.



Version vom 13. Januar 2016, 17:07 Uhr

Definition von Ansteifen, Erstarren und Erhärten von Zement bei einer Prüfung der Erstarrungszeiten

Definierte Veränderung der Viskosität von Zementleim innerhalb zeitlich festgelegter Grenzen.
Nach der Zugabe von Anmachwasser geht der flüssige Zementleim in den festen Zementstein über. Diese Zustandsänderung von flüssig nach fest geschieht nicht schlagartig. Es werden drei Phasen (Ansteifen, Erstarren, Erhärten) unterschieden, die auch in dieser Reihenfolge zeitlich ablaufen. Ausgehend von einer Ausgangsviskosität (V0), der Normsteife, werden den drei Phasen Viskositätsbereiche zugeordnet. Die Erstarrungszeit wird definiert durch die Zeit zwischen dem Erreichen der Viskosität VA als Erstarrungsbeginn und dem Erreichen der Viskosität VE als Erstarrungsende.
Die Viskosität von Zementleim wird mit dem Nadelgerät von Vicat beurteilt.
Nach DIN EN 197-1 darf der Erstarrungsbeginn je nach Zementfestigkeitsklasse zwischen 45 und 75 Minuten eintreten. Das Erstarrungsende muss spätestens 12 Stunden nach dem Anmachen erreicht sein.

Siehe auch