Erstarren: Unterschied zwischen den Versionen

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Erhärten von Zement bei einer Prüfung der Erstarrungszeiten]]Definierte [[Viskosität]]szunahme von [[Zementleim]] innerhalb zeitlich festgelegter Grenzen. Nach DIN EN 197-1 darf der [[Erstarrungszeit|Erstarrungsbeginn]] je nach Festigkeitsklasse zwischen 45 und 75 Minuten eintreten. Das [[Erstarrungszeit|Erstarrungsende]] muss spätestens 12 Stunden nach dem Anmachen beendet sein.
Erhärten von Zement bei einer Prüfung der Erstarrungszeiten]]Definierte [[Viskosität]]szunahme von [[Zementleim]] innerhalb zeitlich festgelegter Grenzen. Nach DIN EN 197-1 darf der [[Erstarrungszeit|Erstarrungsbeginn]] je nach Festigkeitsklasse zwischen 45 und 75 Minuten eintreten. Das [[Erstarrungszeit|Erstarrungsende]] muss spätestens 12 Stunden nach dem Anmachen beendet sein.
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Erstarrungszeit]]
*[[falsches Erstarren]]
*[[falsches Erstarren]]
*[[Zementprüfungen]]
*[[Zementprüfungen]]
*[[Nadelgerät von Vicat]]
*[[Nadelgerät von Vicat]]

Version vom 4. Januar 2016, 15:51 Uhr

Definition von Ansteifen, Erstarren und Erhärten von Zement bei einer Prüfung der Erstarrungszeiten

Definierte Viskositätszunahme von Zementleim innerhalb zeitlich festgelegter Grenzen. Nach DIN EN 197-1 darf der Erstarrungsbeginn je nach Festigkeitsklasse zwischen 45 und 75 Minuten eintreten. Das Erstarrungsende muss spätestens 12 Stunden nach dem Anmachen beendet sein.

Siehe auch