Betoningenieur: Unterschied zwischen den Versionen

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Fachmann, der in der Betontechnologie und Betonherstellung besondere Erfahrungen besitzt. Er muss seine für diese Tätigkeit notwendigen erweiterten betontechnischen Kenntnisse durch eine Bescheinigung (Zeugnis, Prüfungsurkunde) einer hierfür anerkannten Stelle nachweisen lassen.
[[Betontechnologe]], der in der Betontechnologie und Betonherstellung besondere Erfahrungen besitzt und gemäß Ingenieurgesetz der Länder berechtigt ist, den Titel "Ingenieur" zu tragen. Er muss seine für diese Tätigkeit notwendigen erweiterten betontechnischen Kenntnisse durch eine Bescheinigung (Zeugnis, Prüfungsurkunde) einer hierfür anerkannten Stelle nachweisen lassen (E-Schein).
== Siehe auch: ==
*[[Verband deutscher Betoningenieure e.V.]]

Aktuelle Version vom 31. Januar 2015, 00:34 Uhr

Betontechnologe, der in der Betontechnologie und Betonherstellung besondere Erfahrungen besitzt und gemäß Ingenieurgesetz der Länder berechtigt ist, den Titel "Ingenieur" zu tragen. Er muss seine für diese Tätigkeit notwendigen erweiterten betontechnischen Kenntnisse durch eine Bescheinigung (Zeugnis, Prüfungsurkunde) einer hierfür anerkannten Stelle nachweisen lassen (E-Schein).

Siehe auch: