Bautagebuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Bauleiter hat täglich ein sogenannten Bautagebuch zu führen. Alle Eintragungen sind der Wahrheit entsprechend und mit großer Sorgfalt vorzunehmen. Sehr oft wird das Bautagebuch später zur Klärung von Abrechungsfragen und Streitigkeiten herangezogen und bekommt somit eine besondere Bedeutung. Ein Doppel ist dem Vertreter des Auftraggebers auszuhändigen. Auf Verlangen ist das Bautagebuch der behördlichen Bauaufsicht vorzuzeigen. Bei genehmigungspflichtigen Arbeiten schreibt DIN EN 13670/DIN 1045-3 vor, welche Angaben die schriftlichen Aufzeichnungen im B. enthalten müssen. Zur Arbeitserleichterung gibt es entsprechende Vordrucke.
Der Bauleiter hat täglich ein sogenannten Bautagebuch zu führen. Alle Eintragungen sind der Wahrheit entsprechend und mit großer Sorgfalt vorzunehmen. Sehr oft wird das Bautagebuch später zur Klärung von Abrechungsfragen und Streitigkeiten herangezogen und bekommt somit eine besondere Bedeutung. Ein Doppel ist dem Vertreter des Auftraggebers auszuhändigen. Auf Verlangen ist das Bautagebuch der behördlichen Bauaufsicht vorzuzeigen. Bei genehmigungspflichtigen Arbeiten schreibt DIN EN 13670/DIN 1045-3 vor, welche Angaben die schriftlichen [[Aufzeichnungen]] im Bautagebuch enthalten müssen. Zur Arbeitserleichterung gibt es entsprechende Vordrucke.


== Literatur ==
== Literatur ==
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/B5.pdf Zement-Merkblatt B5: Überwachen von Beton auf Baustellen]
*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/B5.pdf Zement-Merkblatt B5: Überwachen von Beton auf Baustellen]

Aktuelle Version vom 31. Januar 2015, 00:18 Uhr

Der Bauleiter hat täglich ein sogenannten Bautagebuch zu führen. Alle Eintragungen sind der Wahrheit entsprechend und mit großer Sorgfalt vorzunehmen. Sehr oft wird das Bautagebuch später zur Klärung von Abrechungsfragen und Streitigkeiten herangezogen und bekommt somit eine besondere Bedeutung. Ein Doppel ist dem Vertreter des Auftraggebers auszuhändigen. Auf Verlangen ist das Bautagebuch der behördlichen Bauaufsicht vorzuzeigen. Bei genehmigungspflichtigen Arbeiten schreibt DIN EN 13670/DIN 1045-3 vor, welche Angaben die schriftlichen Aufzeichnungen im Bautagebuch enthalten müssen. Zur Arbeitserleichterung gibt es entsprechende Vordrucke.

Literatur